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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47779 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

Auftraggeber                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                               Bruchstraße 34
                               67098 Bad Dürkheim
                               QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Twister
Typ                            TS 605
Radgröße                       6Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
45.A3          TS 605.45.A3 / ohne Ring            4/108/63,4             45       580     1950


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47779
Herstellerzeichen              ATS Germany
Radtyp und Ausführung          TS 605 (s.o.)
Radgröße                       6Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           UW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der               Bund        Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5        Kegel 60°   110                         -                    Multipack:
                                                                                           12

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55097309 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Mazda

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar            96-125       205/60R15       A12 R09                       A02 A04 A05
BCV                    96-151       195/60R15       A11 M+S T86 T87               A08 A09 A14
e9*96/79*0027*..                                                                  A21 B03 S01
Ford Fiesta            44-88        185/55R15       R37                           A02 A04 A05
JA8, JR8               44-88        195/50R15                                     A08 A09 A12
e9*2001/116*0069*..;   44-88        205/50R15                                     A14 A21 B02
e9*2007/46*0002*..                                                                Flh V15 S01
Ford Fiesta            43-74        185/55R15       R37                           A02 A04 A05
JH1, JD3               43-74        195/45R15       R37 T78                       A08 A09 A12
e1*98/14*0191*..,      43-74        195/50R15       A01 K2b                       A14 A21 Flh
e1*2001/116*0210*..                                                               S01
Ford Fiesta ST 150     110          185/55R15       A33 R37                       A02 A04 A05
JD3                    110          195/50R15       A01 A12 K2b                   A08 A09 A14
e1*2001/116*0210*..    110          205/50R15       A01 A12 K1a K1b K2b           A21 Flh S01
Ford Focus             55-85        185/55R15       R37 T81 T82 T85               A02 A04 A05
D . W, D . X           55-85        195/50R15       R37 T82 T83                   A08 A09 A12
e13*97/27*, 98/14*,    55-85        195/55R15       R37 T84 T85                   A14 A21 B02
0037-40, 56-58*..      55-85        205/50R15                                     B03 Car Flh
                       55-96        195/60R15       R09                           Sth V15 S01
                       55-96        195/60R15       A01 G03
                       55-96        205/55R15
                       96           185/55R15       M+S T81 T82 T85
Ford Fusion            50-74        185/60R15       R09                           A02 A04 A05
JU2                    50-74        195/55R15       R37                           A08 A09 A12
e1*98/14*0194*..       50-74        195/60R15                                     A14 A21 B03
                       50-74        205/55R15       A01 K1a K2b                   S01
Ford Mondeo            66-125       195/60R15       A11 R09                       A02 A04 A05
BAP, BAW               66-125       205/55R15       A12 Z15                       A08 A09 A14
e1*95/54*0046*..,      66-96        195/55R15       A11 T85 Z14                   A21 B02 B03
e1*98/14*0124*..       66-96        195/55R15       A11 M+S R09 T85               S01
                       66-96        205/50R15       A12 R37 T85
Ford Mondeo            66-125       195/60R15       A11 R09                       A02 A04 A05
BFP, BFW               66-125       205/55R15       A12 Z15                       A08 A09 A14
e1*95/54*0045*..,      66-96        195/55R15       A11 T85 Z14                   A21 B02 B03
e1*98/14*0125*..       66-96        195/55R15       A11 M+S R09 T85               S01
                       66-96        205/50R15       A12 R37 T85
Ford Mondeo            65-100       195/55R15       A11 T85 T89 Z14               A02 A04 A05
BNP, BNW               65-100       195/55R15       A11 M+S R09 T85 T89           A08 A09 A12
G387,                  65-100       205/50R15       A12 R37 T85 T86               A14 A21 B02
e1*95/54*0047*..,      65-125       195/60R15       A11 R09 T86 T87 T88           B03 S01
e1*98/14*0126*..       65-125       205/55R15       A12 T87 T88 Z15
Ford Mondeo            65-100       195/55R15       T85 Z14                       A02 A04 A05
GBP                    65-100       195/55R15       M+S R09 T85                   A08 A09 A12
G274                   65-100       205/50R15       R37 T85                       A14 A21 B02
                       65-125       195/60R15       R09                           B03 S01
                       65-125       205/55R15       Z15




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 2               50-74          185/55R15         R37                                A02 A04 A05
DY                    50-74          195/45R15         R37                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0212*..   50-74          195/50R15                                            A14 A21 Flh
                                                                                          S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47779 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 4 von 6

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47779 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47779 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55097309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ TS 605
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im September 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 14.10.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Oktober 2009




Blauth                                                               00142657.DOC




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