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							Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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Fahrzeughersteller                       : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
051                 50R6754.05               1 Ø63,3 Ø76                  63,3    Kunststoff    690      2015     06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 88         195/45R16 80     11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Schrägheck 2-türig;
                                                                  24M                         Frontantrieb;
                                                 205/45R16 83     11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/50R16 87     FHA; 11A; 21B; 22F; 22L;    729; 73C; 74A; 74H;
                                                                  24C; 24D                    74P
                                                 215/40R16 82     11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
                                                                  24M
                                                 215/45R16 86     FHA; 11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                  24J; 24M
                                                 225/40R16 85     FHA; 11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                  24C; 24D
                                                 225/45R16 89     FHA; 11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                  24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 96          195/50R16-84     11A; 22B; 24J; 24M; 669     10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,                  205/45R16-83     11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..                 205/50R16-87     11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    729; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..                                  24M                         74P
DBX            e13*98/14D0058*..,                215/40R16-82     11A; 22B; 24C; 24M; 5DK
               e13*98/14*0058*..                 215/40R16-86     11A; 22B; 24C; 24M
                                                 Reinf
DFW            e13*97/27*0039*..                 215/45R16-86     11A; 22B; 24C; 24M
DNW            e13*97/27*0040*..                 225/40R16-85     11A; 22B; 22F; 24C; 24M
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/55R16 91              11A; 22F; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                               96 - 125 215/50R16                 11A; 22F; 22L; 24J; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  51G                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                225/45R16-89      11A; 22F; 22L; 24J; 24M     74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*. 43 - 110 195/45R16 80             11A; 22F; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..            205/45R16 83             11A; 21B; 22F; 22G; 24C;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24D                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24C; 24D     74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 125         205/45R16         11A; 22B; 24J; 63H          10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..                   205/50R16         11A; 21B; 22B; 24J; 51G     12A; 51A; 71K; 721;
BFP          e1*95/54*0045*..                   225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    729; 73C; 74A; 74H;
BFW          e1*98/14*0125*..                                     685                         74P
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125         205/45R16         63H                         10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                   205/50R16         11A; 21B; 22B; 24J; 51G     12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 24C;         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                  24M; 685                    74P
BNP            G387                  65 - 125 205/45R16           bis 1000kg zul.Achslast;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  11A; 22B; 24J; 63D          12A; 51A; 71K; 721;
                                                205/45R16         FFN; 11A; 22B; 24J          729; 73C; 74A; 74H;
                                                205/50R16-86      11A; 21B; 22B; 24C;         74P
                                                                  24M; 367; 54F
                                                215/45R16-86      11A; 22B; 24J; 367
                                     125        225/40R16         11A; 22B; 24C; 24M; 631
GBP            G274                  65 - 85    205/45R16-83      11A; 22B; 24J; 5DP          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     65 - 100   225/40R16-85      11A; 22B; 24C; 54F          12A; 51A; 71K; 721;
                                     65 - 125   205/50R16-86      11A; 21B; 22B; 24J; 367;    729; 73C; 74A; 74H;
                                                                  54F                         74P
                                               215/45R16-86       11A; 22B; 24J; 367
                                     100 - 125 205/45R16          FFN; 11A; 22B; 24J; 63D
                                     125       225/40R16          11A; 22B; 24C; 54F; 631

Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
GFR          e1*93/81*0018*..  85        205/55R16 89             11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                               100 - 152 205/55R16                11A; 22B; 631               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P
GGR            G968                  85        205/55R16 89       11A; 22B                    Pkw geschlossen;
                                     100 - 152 205/55R16          11A; 22B; 631               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:    FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
GGR          G968             85 - 152 205/55R16                  11A; 22B; 63G               Kombi;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P
GNR            e1*93/81*0019*..,     85 - 152 205/55R16           11A; 22B; 63G               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0019*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74       195/45R16 80       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R16 82       11A; 24J; 24M               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63D) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
                  Hersteller:                          Typ:
                  DUNLOP                               SP Sport 8000
                  UNIROYAL                             RTT1, RTT-2
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63G) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 DUNLOP                                SP Sport 8000
                 KLEBER                                C551 Z2
                 MICHELIN                              MXM
                 UNIROYAL                              RALLYE 440
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 MICHELIN                              MXX3 Reinforced
                 PIRELLI                               P700-Z Reinforced


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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      Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe
     des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FFN) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 DUNLOP                                SP SPORT 8000
                 MICHELIN                              MXX3 (Reinforced)
                 PIRELLI                               P700-Z (Reinforced)
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
     AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
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SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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