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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

Auftraggeber                      ProLine Wheels GmbH
                                  Besselstraße 28
                                  68219 Mannheim
                                  49 02 0010801-3.WV-1

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B700
Typ                               B700.5514
Radgröße                          5,5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X3           B700.5514 X3/ohne Ring                  4/108/63,4          38          550    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47707
Herstellerzeichen                 PLW Germany
Radtyp und Ausführung             B700.5514 (s.o.)
Radgröße                          5,5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              JF
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Escort            52-96        175/65R14   R37                                 A02 A04 A05
ALL                    52-96        185/60R14                                       A08 A09 A12
F538,                                                                               A16 A21 B02
e11*93/81*0055*..                                                                   B03 S01
Ford Escort, -/Orion   43-85        175/65R14   R37                                 A02 A04 A05
ABL,AFL, AAL, ANL      43-85        185/60R14                                       A08 A09 A12
e11*93/81*                                                                          A16 A21 B02
0051,52,53,54*..                                                                    B03 S01
Ford Fiesta            44-88        175/65R14   A33                                 A02 A04 A05
JA8, JR8               44-88        185/60R14   A12                                 A08 A09 A16
e9*2001/116*0069*..;   44-88        195/55R14   A12                                 A21 B02 Flh
e9*2007/46*0002*..;    44-88        195/60R14   A12                                 S01
DE*2007/46*0072*..
Ford Fiesta            37-66        165/60R14   R09 T75                             A02 A04 A05
JAS, JBS               37-66        165/60R14   A01 G22 R37 T75                     A08 A09 A12
e13*93/81,95/54*       37-66        175/60R14   A01 G22 R37                         A16 A21 B02
0008,0009*..           37-66        175/65R14   R09                                 B03 S02
                       37-66        185/50R14   A01 K42 T77
                       37-76        165/65R14   M+S R09
                       37-76        185/55R14   A01 G22 K42
                       37-76        185/60R14   A01 G50 K42
Ford Fiesta            43-74        175/65R14                                       A02 A04 A05
JH1, JD3               43-74        185/55R14   A01 A11 K1b K2b T78 T79             A08 A09 A16
e1*98/14*0191*..,      43-74        185/60R14   A01 A11 K1b K2b                     A21 Flh V14
e1*2001/116*0210*..    43-74        195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b                 S01
                       43-74        195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                       43-74        205/50R14   A01 A12 K1c K2b K46
                       43-74        205/55R14   A01 A12 K1c K2b K46
Ford Focus             55-74        175/70R14   R37                                 A02 A04 A05
D . W, D . X           55-85        185/65R14                                       A08 A09 A12
e13*97/27*, 98/14*,    85-96        175/70R14   M+S R37                             A16 A21 B02
0037-40, 56-58*..      96           185/65R14   M+S                                 B03 Car Flh
                                                                                    Sth S01
Ford Fusion            50-74        185/60R14   K1a K2b M+S                         A01 A02 A04
JU2                                                                                 A05 A08 A09
e1*98/14*0194*..                                                                    A11 A16 A21
                                                                                    S01
Ford KA                36-51        165/60R14                                       A01 A02 A04
RBT                    36-51        175/60R14   G01 K1a K2b                         A05 A08 A09
e9*95/54*0019*..       36-51        185/50R14   K1a K2b                             A12 A16 A21
                       36-51        185/55R14   K1a K2b                             B02 H10 L02
                                                                                    S01
Ford Mondeo            66-96        185/65R14                                       A02 A04 A05
BAP, BAW               66-96        195/60R14                                       A08 A09 A12
e1*95/54*0046*..,      66-96        205/60R14                                       A16 A21 B02
e1*98/14*0124*..                                                                    B03 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo            66-96          185/65R14                                            A02 A04 A05
BFP, BFW               66-96          195/60R14                                            A08 A09 A12
e1*95/54*0045*..,      66-96          205/60R14                                            A16 A21 B02
e1*98/14*0125*..                                                                           B03 S01
Ford Mondeo            65-100         185/65R14                                            A02 A04 A05
GBP                    65-100         195/60R14                                            A08 A09 A12
G274                                                                                       A16 A21 B02
                                                                                           B03 S01
Ford Puma              66-92          165/65R14     M+S R09                                A02 A04 A05
ECT                    66-92          175/60R14     M+S                                    A08 A09 A12
e13*95/54*0024*..      66-92          185/60R14     M+S                                    A16 A21 B02
                                                                                           B03 S01
Mazda 121              37-66          165/60R14     R09 T75                                A02 A04 A05
JASM, JBSM             37-66          165/60R14     A01 G22 R37 T75                        A08 A09 A12
e13*93/81,95/54*       37-66          165/65R14     M+S R09                                A16 A21 B02
0010,0011*..           37-66          175/60R14     A01 G13 R37                            B03 S02
                       37-66          175/65R14     R09
                       37-66          185/50R14     A01 K42 T77
                       37-66          185/55R14     A01 G22 K42
                       37-66          185/60R14     A01 G50 K42
Mazda 2                50-74          175/65R14     A13                                    A02 A04 A05
DY                     50-74          185/55R14     A13                                    A08 A09 A16
e1*2001/116*0212*..    50-74          185/60R14     A13                                    A21 B03 Flh
                       50-74          195/55R14     A01 A12 K1c K2b                        V14 S01
                       50-74          195/60R14     A01 A12 K1c K2b
                       50-74          205/50R14     A01 A12 K1c K2b K46 K56
                       50-74          205/55R14     A01 A12 K1c K2b K46 K56

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

G13     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetrage-
nen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H10     Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegbegrenzers (10 mm) zu reduzie-
ren.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47707 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                       ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V14   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/70R14      205/60R14
Nr.   2   185/55R14      205/50R14
Nr.   3   185/60R14      205/55R14
Nr.   4   185/50R14      195/45R14, 215/40R14, 225/40R14, 255/35R14
Nr.   5   195/45R14      215/40R14, 225/40R14
Nr.   6   205/45R14      225/40R14
Nr.   7   225/40R14      255/35R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55052209 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ B700.5514
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29. Oktober 2010




Haasis                                                                00157485.DOC




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