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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48042 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Cartigliana, 125/C
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Lounge 8
Typ                            85038
Radgröße                       7J x 17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
202            85038 202 / L-Ø63,4                 4/108/63,4         42       550     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48042
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          85038 202
Radgröße                       7J x 17H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55064310 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Mazda

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar        96-151             215/45R17       K46 K56                       A01 A02 A04
BCV                96-151             225/45R17       K46 K56                       A05 A08 A09
e9*96/79*0027*..                                                                    A12 A14 A19
                                                                                    B02 S01
Ford Fiesta            44,60,71       205/40R17       A01 G03 K41 K45               A02 A04 A05
JA8, JR8               44-88          195/40R17       T81                           A08 A09 A12
e9*2001/116*0069*..;   44-88          215/35R17       A01 K1a K2b K41 K45           A14 A19 B02
e9*2007/46*0002*..;    66,88          205/40R17       A01 K41 K45                   Flh V17 S01
DE*2007/46*0072*..
Ford Fiesta            43-74          195/40R17       K1a K1b K2b                   A01 A02 A04
JH1, JD3               43-74          205/40R17       G01 K1a K1b K2b K46           A05 A08 A09
e1*98/14*0191*..,                                                                   A12 A14 A19
e1*2001/116*0210*..                                                                 Flh S01
Ford Fiesta ST 150     110            195/40R17       K1a K1b K2b                   A01 A02 A04
JD3                    110            205/40R17       K1a K1b K2b K46               A05 A08 A09
e1*2001/116*0210*..    110            215/35R17       K1c K2b K46                   A12 A14 A19
                                                                                    Flh S01
Ford Focus             55-96          205/40R17       K1c K42 K56 R37 T80 T81 T84   A01 A02 A04
D . W, D . X           55-96          215/40R17       K1c K42 K56 T83 T85           A05 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*,                                                                 A12 A14 A19
0037-40, 56-58*..                                                                   B02 Car Flh
                                                                                    Sth S01
Ford Focus ST 170      127            215/45R17       K1a K41 K42 K45 K56           A01 A02 A04
DA1, DB1, DN1                                                                       A05 A08 A09
e13*98/14*                                                                          A12 A14 A19
0081,0082,0095*..                                                                   B02 Car Flh
                                                                                    S01
Ford Fusion            50-74          205/40R17       K1c K2b T80 T81               A01 A02 A04
JU2                    50-74          205/45R17       K1c K2b                       A05 A08 A09
e1*98/14*0194*..       50-74          215/40R17       K1c K2b                       A12 A14 A19
                                                                                    S01
Ford Mondeo            66-125         205/45R17       G65                           A01 A02 A04
BAP, BAW               66-125         215/40R17       K42 K46 K56 T83 T85           A05 A08 A09
e1*95/54*0046*..,                                                                   A12 A14 A19
e1*98/14*0124*..                                                                    B02 S01
Ford Mondeo            66-125         205/45R17       G65                           A01 A02 A04
BFP, BFW               66-125         215/40R17       K42 K46 K56 T83 T85           A05 A08 A09
e1*95/54*0045*..,                                                                   A12 A14 A19
e1*98/14*0125*..                                                                    B02 S01
Ford Mondeo            65-125         205/45R17       G65 T84 T88 110               A01 A02 A04
BNP, BNW               65-125         215/40R17       K42 K46 K56 T83 T85 T87 110   A05 A08 A09
G387,                                                                               A12 A14 A19
e1*95/54*0047*..,                                                                   B03 S01
e1*98/14*0126*..
Ford Mondeo            65-125         205/45R17       G65 T84 T88                   A01 A02 A04
GBP                    65-125         215/40R17       K42 K46 K56 T83 T87           A05 A08 A09
G274                                                                                A12 A14 A19
                                                                                    B02 S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48042 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo        97                 205/45R17         G65 T84 T88                        A01 A02 A04
GBP4               97                 215/40R17         K42 K46 K56 T83 T85 T87            A05 A08 A09
H028                                                                                       A12 A14 A19
                                                                                           B02 S01
Mazda 2                50-74          205/40R17         G01 K1a K1b K2b                    A01 A02 A04
DY                     50-74          215/35R17         K1c K2b K46 K56                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0212*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                           Flh S01

Auflagen und Hinweise

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48042 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48042 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      195/40R17     215/35R17
Nr. 2      205/40R17     225/35R17
Nr. 3      205/45R17     235/40R17
Nr. 4      205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/40R17     245/35R17
Nr. 6      215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7      215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8      225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9      225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 10     225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 11     235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 12     235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 13     235/50R17     255/45R17
Nr. 14     235/55R17     255/50R17
Nr. 15     235/60R17     255/55R17
Nr. 16     245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 17     245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 18     255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia ab
Mai 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 02.8.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48042 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55064310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85038
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.August 2010




Pohl                                                                  00153787.DOC




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