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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 17
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49020071003

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Poison
Typ                               PN606
Radgröße                          6Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A3           PN606 A3/ohne Ring                    4/108/63,4         40       555     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48290
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             PN606 (s.o.)
Radgröße                          6Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar            96-125       205/55R16   R37                                A02 A04 A05
BCV                    96-125       215/50R16                                      A08 A09 A12
e9*96/79*0027*..       96-151       205/55R16   M+S                                A14 A21 B02
                                                                                   B03 S01
Ford Escort            52-96        195/45R16   T80                                A02 A04 A05
ALL                    52-96        205/45R16   A01 G01 K41 K45 L02 R70            A08 A09 A12
F538,                                                                              A14 A21 B02
e11*93/81*0055*..                                                                  S01
Ford Escort, -/Orion   43-85        195/45R16   T80                                A02 A04 A05
ABL,AFL, AAL, ANL      43-85        205/45R16   A01 G01 K41 K45 L02 R70            A08 A09 A12
e11*93/81*                                                                         A14 A21 B02
0051,52,53,54*..                                                                   S01
Ford Escort/Orion      44-110       195/45R16   T80                                A02 A04 A05
GAL                    44-110       205/45R16   A01 G01 K41 K45 L02 R70            A08 A09 A12
F508, /1 bzw.                                                                      A14 A21 B02
F509, /1 bzw. G146                                                                 S01
Ford Fiesta            44-99        195/45R16                                      A02 A04 A05
JA8, JR8                                                                           A08 A09 A12
e9*2001/116*0069*..;                                                               A14 A21 B02
e9*2007/46*0002*..;                                                                Flh S01
DE*2007/46*0072*..
Ford Fiesta            37-76        195/45R16   G50 K1a K2b K42 K45 K56 L02 X02    A01 A02 A04
JAS, JBS                                                                           A05 A08 A09
e13*93/81,95/54*                                                                   A12 A14 A21
0008,0009*..                                                                       S01
Ford Fiesta            43-74        195/45R16   K1b K2b                            A01 A02 A04
JH1, JD3                                                                           A05 A08 A09
e1*98/14*0191*..,                                                                  A12 A14 A21
e1*2001/116*0210*..                                                                Flh S01
Ford Fiesta ST 150     110          195/45R16   K1b K2b                            A01 A02 A04
JD3                                                                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0210*..                                                                A12 A14 A21
                                                                                   B03 Flh S01
Ford Focus             55-85        205/50R16   A01 G65 K42                        A02 A04 A05
D . W, D . X           55-96        195/50R16   R37 T84 T88                        A08 A09 A12
e13*97/27*, 98/14*,    55-96        205/45R16   R37 R70 T83 T87                    A14 A21 B02
0037-40, 56-58*..      66-96        205/50R16   A01 K42 R67 X06                    Car Flh Sth
                                                                                   S01
Ford Focus ST 170      127          195/55R16   M+S                                A02 A04 A05
DA1, DB1, DN1          127          205/55R16   A01 K42 M+S                        A08 A09 A12
e13*98/14*                                                                         A14 A21 B02
0081,0082,0095*..                                                                  B03 Car Flh
                                                                                   S01
Ford Fusion            50-74        195/50R16   K1c K2b R37                        A01 A02 A04
JU2                    50-74        195/55R16   K1c K2b                            A05 A08 A09
e1*98/14*0194*..       50-74        205/45R16   K1a K2b R70                        A12 A14 A21
                       50-74        205/50R16   K1c K2b                            S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo            66-125        205/50R16     Z15 Z16                               A02 A04 A05
BAP, BAW               66-96         205/45R16     R70 T83 T87                           A08 A09 A12
e1*95/54*0046*..,      66-96         205/50R16     A01 G14                               A14 A21 B02
e1*98/14*0124*..                                                                         B03 S01
Ford Mondeo            66-125        205/50R16     Z15 Z16                               A02 A04 A05
BFP, BFW               66-96         205/45R16     R37 R70 T83 T87                       A08 A09 A12
e1*95/54*0045*..,      66-96         205/50R16     A01 G14                               A14 A21 B02
e1*98/14*0125*..                                                                         B03 S01
Ford Mondeo            65-100        205/45R16     R37 R70 T87                           A02 A04 A05
BNP, BNW               65-100        205/50R16     A01 G14 T87 T91                       A08 A09 A12
G387,                  65-125        205/50R16     T87 T91 Z15 Z16                       A14 A21 B02
e1*95/54*0047*..,                                                                        B03 S01
e1*98/14*0126*..
Ford Mondeo            65-100        205/45R16     R37 R70 T83 T87                       A02 A04 A05
GBP                    65-100        205/50R16     A01 G14                               A08 A09 A12
G274                   65-125        205/50R16     Z15 Z16                               A14 A21 B02
                                                                                         B03 S01
Mazda 121              37-66         195/45R16     G50 K1a K2b K42 K45 K56 L02 X02       A01 A02 A04
JASM, JBSM                                                                               A05 A08 A09
e13*93/81,95/54*                                                                         A12 A14 A21
0010,0011*..                                                                             S01
Mazda 2                50-74         195/45R16                                           A02 A04 A05
DY                                                                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0212*..                                                                      A14 A21 Flh
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G14     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 14 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48290 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55002111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ PN606
Hersteller                    Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Februar 2011




Blauth                                                               00160498.DOC




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