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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW22
Typ                               19200
Radgröße                          5,5 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
001          19200 001 / ohne Ring                 4/108/63,4         43       500     1900

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48551
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19200 001
Radgröße                          5,5 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 43
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta            44-99         175/65R14   A33                              A02 A04 A05
JA8, JR8               44-99         185/60R14   A12                              A08 A09 A14
e9*2001/116*0069*..;   44-99         195/55R14   A12                              A21 B02 Flh
e9*2007/46*0002*..;    44-99         195/60R14   A12                              S01
DE*2007/46*0072*..
Ford Fiesta            37-66         175/65R14   A12 R09                          A02 A04 A05
JAS, JBS               37-66         185/50R14   A12 T77                          A08 A09 A14
e13*93/81,95/54*       37-76         165/65R14   A11 R09 T78 T79                  A21 B02 B03
0008,0009*..           37-76         185/55R14   A12 R09 T78 T79                  S02
                       37-76         185/55R14   A01 A12 G22 T78 T79
                       37-76         185/60R14   A01 A12 G50 K42
Ford Fiesta            43-74         175/65R14   A11                              A02 A04 A05
JH1, JD3               43-74         175/65R14   A11 M+S                          A08 A09 A14
e1*98/14*0191*..,      43-74         185/55R14   A12 T78 T79                      A21 Flh S01
e1*2001/116*0210*..    43-74         185/60R14   A12
Ford Focus             55-74         175/70R14   R37 T84 T88 100                  A02 A04 A05
D . W, D . X           55-85         185/65R14   100                              A08 A09 A11
e13*97/27*, 98/14*,    85-96         175/70R14   M+S R37 T84 T88 100              A14 A21 B02
0037-40, 56-58*..      96            185/65R14   M+S 100                          B03 S01
Ford Fusion            50-74         185/60R14   A13 M+S                          A02 A04 A05
JU2                                                                               A08 A09 A14
e1*98/14*0194*..                                                                  A21 S01
Ford Mondeo            66-96         185/65R14   A11 100                          A02 A04 A05
BAP, BAW               66-96         195/60R14   A12 100                          A08 A09 A14
e1*95/54*0046*..,                                                                 A21 B02 B03
e1*98/14*0124*..                                                                  S01
Ford Mondeo            66-96         185/65R14   A11 100                          A02 A04 A05
BFP, BFW               66-96         195/60R14   A12 100                          A08 A09 A14
e1*95/54*0045*..,                                                                 A21 B02 B03
e1*98/14*0125*..                                                                  S01
Ford Mondeo            65-100        185/65R14   100                              A02 A04 A05
GBP                    65-100        195/60R14   100                              A08 A09 A12
G274                                                                              A14 A21 B02
                                                                                  B03 S01
Ford Puma              66-92         165/65R14   M+S                              A02 A04 A05
ECT                                                                               A08 A09 A11
e13*95/54*0024*..                                                                 A14 A21 B02
                                                                                  B03 S01
Mazda 121              37-66         165/65R14   A11 M+S T78 T79                  A02 A04 A05
JASM, JBSM             37-66         175/65R14   A12 R09                          A08 A09 A12
e13*93/81,95/54*       37-66         185/50R14   A12 T77                          A14 A21 S02
0010,0011*..           37-66         185/55R14   A12 R09 T78 T79
                       37-66         185/55R14   A01 A12 G22 T78 T79
                       37-66         185/60R14   A01 A12 G50 K42
Mazda 2                50-74         175/65R14   A13                              A02 A04 A05
DY                     50-74         185/55R14   A12                              A08 A09 A14
e1*2001/116*0212*..    50-74         185/60R14   A12                              A21 B03 Flh
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

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T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1. Juli 2011




Pohl                                                                    00167661.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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