Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C17 604 35 C17 604 CMS456/03 ohne 63,4 560 1935 11/08 34CMS C17 604 35 C17 604 CMS456/03JF ohne 63,4 560 1935 11/08 34JF Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DBX; AFL; JBS; BNP; JH1; RBT; ABL; ANL; JA8-LPG; RL2; DFW; ALL; JD3; JR8; BAP; DAW; DAX; DBW; DNW; ECT; AAL; BFP; BNE 4; DNX; GFJ; JAS; BNC; JU2; BNG4; GAL; JA8 Zubehör : Z 05 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FVD; AFF; AWF; FBD; FBDP; ABFT; ALF; ABET; ALD; AFD; AWA Zubehör : Z 06 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 175/65R14 12T; 51G Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R14 82 12A Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 185/65R14 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 12A; 21P; 22H; 51A; 71K; 723; 73C; 22M; 24J; 24M 74A; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 175/65R14 12T; 51G Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R14 82 12A Frontantrieb; 185/65R14 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 12A; 21P; 22H; 51A; 71K; 723; 73C; 22M; 24J; 24M 74A; 74H; FHB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 85 195/60R14-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 175/70R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; e13*98/14*0057*.. 185/65R14 11A; 22B; 51G 73C; 74A; 74H; 76J DBW e13*97/27*0038*.. DBX e13*98/14D0058*.., e13*98/14*0058*.. DFW e13*97/27*0039*.. DNW e13*97/27*0040*.. DNX e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AAL e11*93/81*0053*.. 43 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; ABL e11*93/81*0051*.. 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 723; AFL e11*93/81*0052*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 76J ALL e11*93/81*0055*.. ANL e11*93/81*0054*.. ABET D574 97 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ABFT E115 97 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ALD D137 51 - 58 185/60R14-82 11A; 24K Cabrio; 77 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ALF E076 54 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ALF E076/1 54 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ALL F538 96 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J ALL F538 52 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J AWA B885 40 - 58 185/60R14 51G Kombi; 185/60R14-82 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AWA B885/1 37 - 58 185/60R14 51G Kombi; 185/60R14-82 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AWA B886 40 - 58 185/60R14 51G Kombi; 185/60R14-82 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AWA B886/1 37 - 58 185/60R14 51G Kombi; 185/60R14-82 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AWF E085 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AWF E085/1 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL F508, F509 96 - 110 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33H 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H GAL F508, F509 44 - 77 185/60R14-82 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 nicht Kombi; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 33H 73C; 74A; 74H; 76J 77 185/60R14 51G GAL F508/1, F509/1, 44 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G146 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J GAL F508/1, F509/1, 96 - 110 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G146 205/55R14-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FBD D164 33 - 51 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 71 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBD D164/1 33 - 55 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 70 - 71 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBD D164/2 33 - 55 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 70 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBD D165 33 - 51 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 71 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBD D165/1 33 - 55 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 70 - 71 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBD D165/2 33 - 55 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 35B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 70 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 35B 73C; 74A; 74H FBDP E555 40 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; Kombi; Frontantrieb; 35B; 362 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FVD D166 33 - 40 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; Lkw; Frontantrieb; 35B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H FVD D166/1 33 - 40 185/50R14 77 FD6; 11A; 21B; 22B; 24K; Lkw; Frontantrieb; 35B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H GFJ F108, F109 37 - 54 175/60R14-77 nicht bei 8"- 10B; 11B; 11G; 11H; Trommelbremse; 11A; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 24M; 362 185/50R14 77 nicht bei 8"- 73C; 74A; 74H Trommelbremse; 11A; 24J; 24M; 362 185/55R14-78 nicht bei 8"- Trommelbremse; 11A; 24J; 24M; 362 37 - 76 195/45R14-76 11A; 24K; 362 GFJ F108/1, F109/1 37 - 52 175/60R14-77 nicht bei 8"- bis Nachtrag 4; Trommelbremse; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 362 185/50R14 77 nicht bei 8"- 12A; 51A; 71K; 723; Trommelbremse; 11A; 73C; 74A; 74H 24J; 24M; 362 185/55R14-78 nicht bei 8"- Trommelbremse; 11A; 24J; 24M; 362 37 - 96 195/45R14-76 11A; 24K; 362 GFJ G007 37 - 52 175/60R14-77 nicht bei 8"- bis Nachtrag 2; Trommelbremse; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 362 185/50R14 77 nicht bei 8"- 12A; 51A; 71K; 723; Trommelbremse; 11A; 73C; 74A; 74H 24J; 24M; 362 185/55R14-78 nicht bei 8"- Trommelbremse; 11A; 24J; 24M; 362 37 - 96 195/45R14-76 11A; 24K; 362 JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 55 175/65R14 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e13*95/54*0008*.. 37 - 66 165/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 723; JBS e13*93/81*0009*.., 165/60R14-75 Ottomotor; 11A; 22B; 73C; 74A; 74H; 76J 5BV e13*95/54*0009*.. 175/60R14-79 11A; 22B; 24J 185/50R14 77 Ottomotor; 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 5CV 37 - 76 165/65R14 11A; 22B; 51G 185/55R14-80 11A; 22B; 22F; 24J; 24M JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 74 175/65R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 185/60R14 82 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14 86 11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 73C; 74A; 74H; 76J; 24D SC4 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J Verkaufsbezeichnung: FORD KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RBT e9*95/54*0019*.. 37 - 51 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H; 185/50R14 77 FGA; 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723; 185/55R14-78 FGA; 11A; 22B; 24J; 367 73C; 74A; 74H RBT e9*95/54*0019*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U Sport Ka; 165/65R14 79 52J 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76Z Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; BFP e1*95/54*0045*.. 195/60R14-86 12A; 51A; 71K; 723; BNP e1*95/54*0047*.. 195/65R14-89 73C; 74A; 74H; 76J BNP G387 65 - 100 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14-86 73C; 74A; 74H; 76J 195/65R14-89 54F Verkaufsbezeichnung: FORD ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AFD D136 40 - 77 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AFD D199 40 - 77 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AFF E086 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AFF E086/1 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J AFF E087 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H AFF E087/1 40 - 66 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 77 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76J Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 165/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14-82 52J 12A; 51A; 71K; 723; 185/60R14-82 52J 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD SIERRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BNC C690, C690/1, C691 49 - 85 185/65R14-86 Nur bis 1060kg 10B; 11B; 11G; 11H; zul.Achsl.; 53R 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14-85 Nur bis 1030kg 73C; 74A; 74H zul.Achsl.; 53R 195/65R14-89 205/60R14-87 Nur bis 1090kg zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R BNE 4 E092 110 195/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14-89 12A; 51A; 71K; 723; 205/60R14-87 11A; 21B 73C; 74A; 74H BNG4 E433, E433/1 88 - 110 195/60R14 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14-89 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 723; 205/60R14-87 11A; 21B 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD STREET KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RL2 e9*2001/116*0047*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U 10B; 10S; 11B; 11G; 165/65R14 79 52J 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76Z Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 05 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JASM e13*93/81*0010*.., 37 - 55 165/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e13*95/54*0010*.. 165/60R14-75 Ottomotor; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 5BV JBSM e13*93/81*0011*.., 175/60R14-79 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74H e13*95/54*0011*.. 185/50R14 77 Ottomotor; 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 5CV 185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 53R) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässigen Achlasten nicht größer als das zweifache der Reifentragfähigkeit sind. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren zulässigen Achslasten sind diese in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen- Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FD6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn eine rechte Antriebswelle mit Durchmesser 43mm an den Fahrzeugausführungen Fiesta 1.0 Liter (33 kw) und Fiesta 1.1 Liter (37 kw) nach Ford-Bestell-Nr.: 5050045 sowie an der Fahrzeugausführung Fiesta 1.6 Liter Liter Diesel (40 kw) nach Ford-BestellNr.: 1625494 nachgerüstet wird. Bei Fahrzeugausführungen D (1.6 Diesel), die bereits serienmäßig mit einer Hohlwelle ausgerüstet sind, ist diese Umrüstung nicht erforderlich. FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu begrenzen. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug- Varianten). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 8 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.01.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.