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							Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                             Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                                Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                    last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
108463435           D215                       ohne                          63,3                  500    1900     07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : JAS; JA8; JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2
                                             135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 88            185/60R15 84     124                        Nur B-Max; Schrägheck;
                                                   185/65R15 88     12A                        Frontantrieb;
                                                   195/55R15 85     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15 88     12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99           185/55R15 82     11A; 21P; 22H; 22M;        Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                    24J; 24M                   Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                    185/60R15 84     11A; 21P; 22H; 22M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/50R15 82     11A; 21P; 22H; 22M;        73C; 74A; 74H; FHB
                                                                    24J; 24M
                                                   195/55R15 85     11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                    24J; 24M
                                                   195/60R15        11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                    24J; 24M; 51G
                                                   205/50R15 86     11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                    24J; 24M
                                                   205/55R15 88     11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                    24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 88         185/55R15 82      11A; 21P; 22H; 22M;       Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                   24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                 185/60R15 84      11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/50R15 82      11A; 21P; 22H; 22M;       73C; 74A; 74H; FHB
                                                                   24J; 24M
                                                 195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                   24J; 24M
                                                 195/60R15         11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                   24J; 24M; 51G
                                                 205/50R15 86      11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                   24J; 24M
                                                 205/55R15 88      11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                   24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JAS          e13*93/81*0008*.., 37 - 76          195/45R15-78      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   5CK
               e13*95/54*0008*..                 205/45R15-79      11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
JBS            e13*93/81*0009*..,      76        195/50R15         11A; 22B; 24C; 24M;       73C; 74A; 74H
                                                                   51G
               e13*95/54*0009*..
JD3            e1*2001/116*0210*..     43 - 110 185/55R15 82       11A; 21B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
JH1            e1*98/14*0191*..                                    24D; 51J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24C;       73C; 74A; 74H; SC4
                                                                   24D
                                                 205/45R15 81      11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                   24D
                                                 205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                   24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           185/60R15 84      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 76Q
                                                 195/60R15 88      11A; 24J; 24M
                                                 205/50R15 86      11A; 22F; 24C; 24D
                                                 205/55R15 88      11A; 22F; 24C; 24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MAZDA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JASM         e13*93/81*0010*.., 37 - 55          195/45R15-78      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*95/54*0010*..                 205/45R15-79      11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
JBSM           e13*93/81*0011*..,                                                            73C; 74A; 74H
               e13*95/54*0011*..



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74      185/55R15 82      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/45R15 81      11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H
                                              205/50R15 86      11A; 24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49084
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: D215
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 06.02.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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