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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48536 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim
                                  QM-Nr. 49020390809/01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM W1N
Typ                               MAM W1N-6014
Radgröße                          6,0Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X3           W1N-6014 X3/ohne Ring                  4/108/63,4         38        580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48536
Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung             W1N-6014 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                       Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Escort, -/Orion     43-85        175/65R14   R37                             0A1 A02 A04
ABL,AFL, AAL, ANL        43-85        185/60R14                                   A05 A08 A09
e11*93/81*               43-85        205/55R14   A01 K42                         A12 A14 A19
0051,52,53,54*..                                                                  B02 S01
Ford Fiesta              44-99        175/65R14   A90                             0A1 A02 A04
JA8, JR8                 44-99        185/60R14   A12                             A05 A08 A09
e9*2001/116*0069*..;     44-99        195/55R14   A12                             A14 A19 B02
e9*2007/46*0002*..;      44-99        195/60R14   A12                             Flh S01
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*1058*..;
- incl. ab Modell 2013
Ford Fiesta              37-66        165/60R14   A01 G13 T75 X08                 0A1 A02 A04
JAS, JBS                 37-66        165/60R14   R09                             A05 A08 A09
e13*93/81,95/54*         37-66        175/60R14   A01 G13 R37                     A12 A14 A19
0008,0009*..             37-66        175/65R14   R09                             B02 B03 S02
                         37-66        185/50R14   A01 K1a K42 K56 T77
                         37-76        165/65R14   M+S R09
                         37-76        185/55R14   A01 G22 K1a K42 K56
                         37-76        185/60R14   A01 G50 K1a K42 K56
                         37-76        195/45R14   A01 G01 K1a K42 T77 X08
                         37-76        195/55R14   A01 G50 K1a K42 K56 X02
Ford Fiesta              43-74        175/65R14   A11                             0A1 A02 A04
JH1, JD3                 43-74        185/55R14   A01 A11 K1a K1b K2b T78 T79     A05 A08 A09
e1*98/14*0191*..,        43-74        185/60R14   A01 A11 K1a K1b K2b             A14 A19 Flh
e1*2001/116*0210*..      43-74        195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b             S01
                         43-74        195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
Ford Focus               55-74        175/70R14   R37                             0A1 A02 A04
D . W, D . X             55-85        185/65R14                                   A05 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*,      85-96        175/70R14   M+S R37                         A12 A14 A19
0037-40, 56-58*..        96           185/65R14   M+S                             B02 B03 Car
                                                                                  Flh Sth S01
Ford Fusion              50-74        185/60R14   K1c K2b M+S                     0A1 A01 A02
JU2                                                                               A04 A05 A08
e1*98/14*0194*..                                                                  A09 A12 A14
                                                                                  A19 S01
Ford KA                  36-51        165/60R14                                   0A1 A01 A02
RBT                      36-51        175/60R14   G01 K1a K2b                     A04 A05 A08
e9*95/54*0019*..         36-51        185/50R14   K1a K2b                         A09 A12 A14
                         36-51        185/55R14   K1a K2b                         A19 B02 H10
                         36-51        195/45R14   K1a K2b                         L02 S01
Ford Mondeo              66-96        185/65R14                                   0A1 A02 A04
BAP, BAW                 66-96        195/60R14                                   A05 A08 A09
e1*95/54*0046*..,        66-96        205/60R14                                   A12 A14 A19
e1*98/14*0124*..                                                                  B02 B03 S01
Ford Mondeo              66-96        185/65R14                                   0A1 A02 A04
BFP, BFW                 66-96        195/60R14                                   A05 A08 A09
e1*95/54*0045*..,        66-96        205/60R14                                   A12 A14 A19
e1*98/14*0125*..                                                                  B02 B03 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48536 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo            65-100        185/65R14                                           0A1 A02 A04
BNP, BNW               65-100        195/60R14                                           A05 A08 A09
G387,                  65-100        205/60R14                                           A12 A14 A19
e1*95/54*0047*..,                                                                        B02 B03 S01
e1*98/14*0126*..
Ford Mondeo            65-100        185/65R14                                           0A1 A02 A04
GBP                    65-100        195/60R14                                           A05 A08 A09
G274                   65-100        205/60R14                                           A12 A14 A19
                                                                                         B02 B03 S01
Ford Puma              66-92         165/65R14     M+S R09                               0A1 A02 A04
ECT                    66-92         175/60R14     M+S                                   A05 A08 A09
e13*95/54*0024*..      66-92         185/60R14     M+S                                   A12 A14 A19
                                                                                         B02 B03 S01
Mazda 121              37-66         165/60R14     A01 G13 R37 T75                       0A1 A02 A04
JASM, JBSM             37-66         165/60R14     R09                                   A05 A08 A09
e13*93/81,95/54*       37-66         165/65R14     M+S R09                               A12 A14 A19
0010,0011*..           37-66         175/60R14     A01 G13 R37                           B02 S02
                       37-66         175/65R14     R09
                       37-66         185/50R14     A01 K1a K42 K56 T77
                       37-66         185/55R14     A01 G22 K1a K42 K56
                       37-66         185/60R14     A01 G50 K1a K42 K56
                       37-66         195/45R14     A01 G01 K1a K42 T77 X08
                       37-66         195/55R14     A01 G50 K1a K42 K56 X02
Mazda 2                50-74         175/65R14     A13                                   0A1 A02 A04
DY                     50-74         185/55R14     A13                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0212*..    50-74         185/60R14     A13                                   A14 A19 B03
                       50-74         195/55R14     A01 A12 K1a K1b K2b                   Flh S01
                       50-74         195/60R14     A01 A12 K1a K1b K2b

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48536 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48536 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G13     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H10     Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegbegrenzers (10 mm) zu
reduzieren.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X08    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 135R13,
155/70R13 oder 165/65R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55062311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ MAM W1N-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Juni 2014




Tufan                                                                 00213280.DOC




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