Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                           : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
108463342/BD3 NI47070/BD3 PCD108                   ohne                     63,3                    550     1975    06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX;
                                               DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8; JA8-LPG;
                                               JD3; JH1; JR8; JU2
                                               135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 92 215/45R17 87                11A; 24Q                   Nur ECOSPORT;
                                        215/45R17 87                Mit                        Frontantrieb;
                                                                    Radhausverbreiterung       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    Serie
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            205/40R17 80    11A; 22M                   Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                    215/35R17 79    FHA; 11A; 21P; 22H;        Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                                     22M; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R17 83    FHA; 11A; 21P; 22H;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    22M; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 99    205/40R17 80    11A; 22M                   Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                  215/35R17 79    FHA; 11A; 21P; 22H;        Frontantrieb;
                                                                    22M; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R17 83    FHA; 11A; 21P; 22H;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    22M; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               FHB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M                          FL 2012; FL 2012;
JR8          e9*2007/46*0002*..           215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;               Schrägheck 4-türig;
                                                        22M; 24J; 24M                     Frontantrieb;
                                          215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        22M; 24J; 24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M                      FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..             215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;           Schrägheck 2-türig;
                                                            22M; 24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            22M; 24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          FHB

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86        205/40R17 80      nicht Kombi; nicht       10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,                                  Dieselmotor; 11A; 22I;   12A; 51A; 71C; 71K;
               e13*98/14*0057*..                                 24J; 5DA                 721; 725; 73C; 74C
DBW            e13*97/27*0038*..     55 - 96   205/40R17-84      11A; 22I; 24J
                                               Reinf
DBX            e13*98/14D0058*..,              215/40R17-83      11A; 22B; 22H; 24J
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*.. 127             215/45R17         11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
DB1          e13*98/14*0082*..                                   24J; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
DN1          e13*98/14*0095*..                                                            721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79       11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                                24D; 5CW                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                 43 - 110 205/40R17          11A; 21B; 22F; 22G;          721; 725; 73C; 74C;
                                                             24J; 24M; 51G                SC4
                                               205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                             24J; 24M; 54F
                                               215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                             24D; 5CW
                                               215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                             24D; 5CW




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 5DA       bis e1*98/14*0194*25;
                                                 205/40R17 84       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R17 84       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/35R17 79       11A; 24J; 24M; 5CW       721; 725; 73C; 74C
                                                 215/35R17 83       11A; 24J; 24M
                                                 215/40R17 83       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96           215/40R17 87  11A; 22B; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125          215/40R17 87W 11A; 22B; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP          e1*95/54*0045*..                                                                721; 725; 73C; 74C
BFW          e1*98/14*0125*..
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125          215/40R17 87       11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C
BNP            G387                    65 - 125 215/40R17 87        11A; 22B; 24J; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C
GBP            G274                    65 - 85   205/40R17 84 11A; 367; 5EA                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              5DW                            721; 725; 73C; 74C
                                       65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B; 24J; 367
                                       65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         205/40R17 80       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/35R17 79       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
     AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49657*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         NI47070



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 49657*02

 Die ABE-Nr. 49657 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ NI47070,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N2 vom 14.07.2015
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 21 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.07.2015 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 17.08.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 24.07.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49657*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen