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							Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Fahrzeughersteller                      : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
108463441           PCD 4x108               ohne                        63,4                    480     2016    06/15
108463441           PCD 4x108               ohne                        63,4                    500     1950    06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; DAW; DAX; DBW; DBX;
                                          DFW; DNW; DNX; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
                                          135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91           124                        Nur ECOSPORT;
                                         195/70R15 97           12A                        Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           11A; 12A; 24Q              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91           Mit                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                Serie; 12A
                                              205/65R15 94      11A; 12A; 24Q              76Q
                                              205/65R15 94      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 12A
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24Q
                                              215/60R15 94      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 12A
                                              215/65R15 96      11A; 12A; 24Q
                                              215/65R15 96      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 12A

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99      185/55R15 82                                 Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..              185/60R15 84                                 Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..               195/50R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15         51G                        721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 22M                   74H; FHB
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 22H; 22M
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       185/55R15 82                              Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..               185/60R15 84                              Frontantrieb;
                                               195/50R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15        51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                               205/50R15 86     11A; 22M                 74H; FHB
                                               205/55R15 88     11A; 21P; 22H; 22M
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                              FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84                              Schrägheck 2-türig;
                                               195/50R15 82                              Frontantrieb;
                                               195/55R15 85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15        51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86     11A; 22M                 721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88     11A; 21P; 22H; 22M       74H; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                              FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84                              Schrägheck 4-türig;
                                               195/50R15 82                              Frontantrieb;
                                               195/55R15 85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15        51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86     11A; 22M                 721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88     11A; 21P; 22H; 22M       74H; FHB

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86        195/55R15 85                              10B; 11G; 11H; 12A;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96        195/60R15-87                              51A; 71C; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..                                                         725; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..                                                         75I; 76Q
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 43 - 85 185/55R15-81             5DV                      10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..         195/50R15-82                                      12A; 51A; 71C; 71K;
AFL          e11*93/81*0052*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
ALL          e11*93/81*0055*..                                                           74H
ANL          e11*93/81*0054*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82          11A; 24J; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R15 86          11A; 21B; 22F; 22G;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M                 74H; SC4
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        185/60R15 84                               bis e1*98/14*0194*25;
                                              195/50R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88                               721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M            74H; 76Q
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74      185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
						
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