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							Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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Fahrzeughersteller                     : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/4                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
108463441           PCD 4x108               ohne                       63,4                   480     2016    06/15
108463441           PCD 4x108               ohne                       63,4                   500     1950    06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FORD
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; DAW; DAX; DBW; DBX;
                                         DFW; DNW; DNX; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
                                         133 Nm für Typ : KAF
                                         135 Nm für Typ : JHH; JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91          124                       Nur ECOSPORT;
                                         195/70R15 97          12A                       Frontantrieb;
                                         205/60R15 91          11A; 12A; 24Q             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91          Mit                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                               Radhausverbreiterung      725; 73C; 74A; 74H;
                                                               Serie; 12A
                                             205/65R15 94      11A; 12A; 24Q             76Q
                                             205/65R15 94      Mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               Serie; 12A
                                             215/60R15 94      11A; 12A; 24Q
                                             215/60R15 94      Mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               Serie; 12A
                                             215/65R15 96      11A; 12A; 24Q
                                             215/65R15 96      Mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               Serie; 12A

Verkaufsbezeichnung:     Fiesta
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JHH          e9*2007/46*3142*.. 52 - 103 195/60R15 88          11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88          11A; 248; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/60R15 91          11A; 248; 26P             721; 725; 73C; 74A;
                                         215/55R15 89          11A; 248; 26P             74H; 76Q
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       185/55R15 82                             Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..               185/60R15 84                             Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                195/50R15 82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15       51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                               205/50R15 86    11A; 22M                 74H; FHB
                                               205/55R15 88    11A; 21P; 22H; 22M
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 99   185/55R15 82                             Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..             185/60R15 84                             Frontantrieb;
                                               195/50R15 82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15       51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                               205/50R15 86    11A; 22M                 74H; FHB
                                               205/55R15 88    11A; 21P; 22H; 22M
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                             FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84                             Schrägheck 2-türig;
                                               195/50R15 82                             Frontantrieb;
                                               195/55R15 85                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15       51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86    11A; 22M                 721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88    11A; 21P; 22H; 22M       74H; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                             FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84                             Schrägheck 4-türig;
                                               195/50R15 82                             Frontantrieb;
                                               195/55R15 85                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15       51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86    11A; 22M                 721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88    11A; 21P; 22H; 22M       74H; FHB

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86        195/55R15 85                             10B; 11G; 11H; 12A;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96        195/60R15-87                             51A; 71C; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..                                                        725; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..                                                        75I; 76Q
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 43 - 85 185/55R15-81            5DV                      10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..         195/50R15-82                                     12A; 51A; 71C; 71K;
AFL          e11*93/81*0052*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
ALL          e11*93/81*0055*..                                                          74H
ANL          e11*93/81*0054*..
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82         11A; 24J; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R15 86         11A; 21B; 22F; 22G;      721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J; 24M                 74H; SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       185/60R15 84                               bis e1*98/14*0194*25;
                                             195/50R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/55R15 85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R15 88                               721; 725; 73C; 74A;
                                             205/50R15 86      11A; 24J; 24M            74H; 76Q
                                             205/55R15 88      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     Ford KA, Ford KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 165/60R15 77          121                      nur KA+;
                                         165/65R15 81          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/55R15 77          12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                         175/60R15 81          12A                      73C; 74A; 74H; 77E
                                         185/55R15 82          11A; 12A; 26P
                                         185/60R15 84          11A; 12A; 26P
                                         195/50R15 82          11A; 12A; 26P
                                         195/55R15 85          11A; 12A; 26P
                                         205/50R15 86          11A; 12A; 245; 248;
                                                               26B; 26N

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : MAZDA
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74     185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15 82                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.11.2017
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    KAF
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1637*..
       Handelsbez.:    Ford KA, Ford KA+

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 250            y = 270                   HA
             27I                     x = 200            y = 220                   HA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 250       y = 270           25                HA
             27H                   x = 250       y = 270            8                HA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
Gutachten 366-0172-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.11.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    JHH
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3142*..
       Handelsbez.:    Fiesta

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
             27F                   x = 300       y = 300           30                HA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           30                VA
						
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