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							Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                          Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 17.07.2017
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Fahrzeughersteller                         : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                              (kg)      (mm)      datum
7,5x17 4+4 108      T960 7,5x17 98/108           Ø73.1 Ø63.4              63,4   Aluminium     750     2150     06/09
38 634
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99         205/40R17 80    21P; 22H; 22M; 24J;        Schrägheck 2-türig;
 JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                 24M                        Frontantrieb;
 JR8          DE*2007/46*0072*..                  215/35R17 79    21P; 22H; 22M; 24J;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                  215/40R17 83    FHA; 21P; 22H; 22L;        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                  24J; 24M                   FHB
                                                  225/35R17 82    FHA; 21P; 22H; 22L;
                                                                  24C; 24D
 JA8           e9*2001/116*0069*..     44 - 88    205/40R17 80    21P; 22H; 22M; 24J;        Schrägheck 4-türig;
 JA8-LPG       e13*2007/46*1058*..                                24M                        Frontantrieb;
                                                  215/35R17 79    21P; 22H; 22M; 24J;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                  215/40R17 83    FHA; 21P; 22H; 22L;        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                  24J; 24M                   FHB
                                                  225/35R17 82    FHA; 21P; 22H; 22L;
                                                                  24C; 24D

 Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86          205/40R17 80    nicht Kombi; nicht         10B; 11G; 11H; 11K;
 DAX          e13*98/14D0057*..,                                  Dieselmotor; 22B; 22H;     12A; 51A; 71K; 723;
               e13*98/14*0057*..                                  24J; 24M; 5DA              73C; 74A; 74H; 74P
 DBW           e13*97/27*0038*..       55 - 96    205/40R17-84    22B; 22H; 24J; 24M
                                                  Reinf
 DBX           e13*98/14D0058*..,                 215/40R17-83    22B; 22F; 24C; 24M
               e13*98/14*0058*..
 DFW           e13*97/27*0039*..
 DNW           e13*97/27*0040*..
 DNX           e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 17.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*.. 127            215/45R17         21B; 22B; 22L; 24C;       10B; 11G; 11H; 11K;
DB1          e13*98/14*0082*..                                  24M; 51G                  12A; 51A; 71K; 723;
DN1          e13*98/14*0095*..                225/45R17 90      21B; 22B; 22F; 22L;       73C; 74A; 74H; 74P
                                                                24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96 - 125 215/45R17               22F; 22L; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                631                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R17-90      22F; 22L; 24J; 24M        73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79      21B; 22F; 24C; 24D;           10B; 11G; 11H; 11K;
JH1          e1*98/14*0191*..                               5CW                           12A; 51A; 71K; 723;
                                 43 - 110 205/40R17         21B; 22F; 22G; 24C;           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            24D; 51G                      SC4
                                              205/40R17 80  21B; 22F; 22G; 24C;
                                                            24D; 54F
                                              215/35R17 79W 21B; 22F; 24C; 24D;
                                                            5CW
                                              215/35R17 83  21B; 22F; 24C; 24D;
                                                            5CW
                                              225/35R17 82  21B; 22F; 22G; 24C;
                                                            24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        205/40R17 80      24J; 24M; 5DA             bis e1*98/14*0194*25;
                                              205/40R17 84      24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              205/45R17 84      24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/35R17 79      22F; 24J; 24M; 5CW        73C; 74A; 74H; 74P
                                              215/35R17 83      22F; 24J; 24M
                                              215/40R17 83      22F; 24J; 24M
                                              225/35R17 82      22F; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        215/40R17 87  22B; 24C                      10B; 11G; 11H; 11K;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       215/40R17 87W 22B; 24C                      12A; 51A; 71K; 723;
BFP          e1*95/54*0045*..                                                             73C; 74A; 74H; 74P
BFW          e1*98/14*0125*..
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125       215/40R17 87      22B; 24C; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
BNW          e1*98/14*0126*..                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P
BNP            G387                 65 - 125 215/40R17 87       22B; 24C; 24M; 367        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 17.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GBP          G274             65 - 85 205/40R17 84              22B; 24J; 5EA             10B; 11G; 11H; 11K;
                                       215/40R17 83             22B; 24C; 367; 5DW        12A; 51A; 71K; 723;
                              65 - 100 215/40R17 87             22B; 24C; 367             73C; 74A; 74H; 74P
                              65 - 125 215/40R17 87W            22B; 24C; 367
GBP4         H028             97       215/40R17                22B; 24C; 638             Limousine;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P
GBP4           H028                 97        215/40R17 87W 22B; 24C; 24M; 5ET            Kombi;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
GFR          e1*93/81*0018*..  85 - 100 215/50R17-90            21B; 22B                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                        225/45R17-90            22B                       12A; 51A; 71K; 723;
                                        235/40R17-90            22B; 66A                  73C; 74A; 74H; 74P
                               85 - 152 235/45R17-93            21B; 22B; 367
                               152      215/50R17               21B; 22B; 631
                                        225/45R17               22B; 631
                                        235/40R17               22B; 631; 66A
GNR          e1*93/81*0019*.., 85 - 152 225/45R17               22B; 636                  10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*95/54*0019*..           235/45R17-93            21B; 22B; 367             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74      205/40R17 80      24J; 24M; 54A             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/35R17 79      24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R17 82      24C; 24D                  73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 17.07.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 17.07.2017
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N5_1K

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 17.07.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 6
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
     AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.