Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51163
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: IC6050
§ 22 51163
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51163
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51163
Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 21
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
BD BD ohne 63,4 655 2125 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N250419-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BNP; GBP
100 Nm für Typ : ALL; BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; DAW; DAX;
DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; GAL; GBP; GBP4; JAS; JA8;
§ 22 51163
JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2
133 Nm für Typ : JN8; JU2
135 Nm für Typ : JK8; JK8-LPG
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/60R15 84 12T Nur B-Max; Schrägheck;
185/65R15 88 12A Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91 Mit Nur ECOSPORT;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie; 124
195/65R15 91 11A; 12A; 24Q 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R15 97 11A; 12A; 24Q 51A; 71K; 721; 73C;
195/70R15 97 Mit 74A; 74H; 74P; 76Q
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
205/60R15 91 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 124
205/60R15 91 11A; 12A; 24Q
205/65R15 94 11A; 12A; 24Q
205/65R15 94 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
215/60R15 94 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
215/60R15 94 11A; 12A; 24Q
215/65R15 96 11A; 12A; 24Q
215/65R15 96 Mit
§ 22 51163
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/60R15 84 12T Nur B-Max; Schrägheck;
185/65R15 88 12A Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22M 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 73C; 74A; 74H; 74P;
51G FHB
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22M 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 73C; 74A; 74H; 74P;
51G FHB
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JR8 e9*2007/46*0002*.. 44 - 92 185/55R15 82 FL 2012; FL 2012;
185/60R15 84 Schrägheck 4-türig;
195/50R15 82 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 73C; 74A; 74H; 74P;
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M; FHB
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
JR8 e9*2007/46*0002*.. 44 - 92 185/55R15 82 FL 2012; FL 2012;
185/60R15 84 Schrägheck 2-türig;
195/50R15 82 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 73C; 74A; 74H; 74P;
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M; FHB
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
§ 22 51163
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e13*98/14*0057*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24J; 73C; 74A; 74H; 74P;
DBW e13*97/27*0038*.. 24M 76Q
DBX e13*98/14D0058*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J;
e13*98/14*0058*.. 24M
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 11A; 22F; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
96 - 125 195/60R15 11A; 51G; 52J 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALL F538 55 - 66 195/50R15-82 11A; 22B ab Nachtrag 8;
55 - 77 185/55R15-81 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
ALL F538 96 185/55R15-81 bis Nachtrag 7;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALL F538 96 185/55R15-81 ab Nachtrag 8;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL F508 44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
33H 73C; 74A; 74H; 74P
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B;
33H; 51G
GAL F508 96 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-82 73C; 74A; 74H; 74P
GAL F508/1 44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4;
195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
33H 12A; 51A; 71K; 721;
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B; 73C; 74A; 74H; 74P
33H; 51G
GAL F508/1 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL F508/1 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 33H; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL F508/1 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL F509 44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
33H 73C; 74A; 74H; 74P
GAL F509 96 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-82 73C; 74A; 74H; 74P
GAL F509/1 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL F509/1 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 33H; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL F509/1 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL F509/1 44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4;
195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
33H 12A; 51A; 71K; 721;
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B; 73C; 74A; 74H; 74P
33H; 51G
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; bis Nachtrag 4;
33H 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71K; 721;
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B; 73C; 74A; 74H; 74P
33H; 51G
GAL G146 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL G146 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 33H; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
§ 22 51163
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 76 195/45R15-78 11A; 22B; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 76 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
JBS e13*93/81*0009*.., 51G 73C; 74A; 74H; 74P
e13*95/54*0009*..
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 195/50R15 82 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 22G; 73C; 74A; 74H; 74P;
24C; 24D SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 bis e1*98/14*0194*25;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 76Q
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 73C; 74A; 74H; 74P
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 73C; 74A; 74H; 74P
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-87 11A; 22B; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 11A; 22B; 5EG 73C; 74A; 74H; 74P
205/55R15-87 11A; 22B; 54F
65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G
205/50R15-86W 11A; 22B
205/55R15 11A; 22B; 51G
125 195/55R15 51G; 52J
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15-87 54F 73C; 74A; 74H; 74P
205/50R15-85 5EG
205/50R15-86W
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 100 195/55R15-85 51J 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15-87 54F 73C; 74A; 74H; 74P
§ 22 51163
205/50R15-85
205/55R15-87 54F
65 - 125 195/60R15 51G
205/55R15 51G
125 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 5EA; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
65 - 100 195/55R15-85 51J 73C; 74A; 74H; 74P
195/60R15 51G
195/60R15-87 54F
205/50R15-85
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
100 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Kombi;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 51G 73C; 74A; 74H; 74P
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Pkw geschlossen;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 51G 73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
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Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 185/60R15 84 12I TOURNEO COURIER;
ab
195/55R15 85 11A; 12A; 26P e1*98/14*0194*26;
195/60R15 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 185/60R15 84 12I TRANSIT COURIER;
195/55R15 85 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N250419-C
§ 22 51163
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JASM e13*93/81*0010*.., 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0010*.. 12A; 51A; 71K; 721;
JBSM e13*93/81*0011*.., 73C; 74A; 74H; 74P
e13*95/54*0011*..
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§ 22 51163
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
§ 22 51163
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
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Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 51163
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0409-16-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: IC6050
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JU2
Genehm.Nr.: e1*98/14*0194*..
Handelsbez.: TOURNEO COURIER
Variante(n): ab e1*98/14*0194*26, TOURNEO COURIER
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
27U x = 200 y = 310 HA
27V x = 250 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51163
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 20 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 360 11 HA
27H x = 250 y = 360 11 HA