Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                           : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
D3 108435634        PCD 8x100+108                  Ø72.2/Ø63.4              63,4    Kunststoff     615     2050    01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 98 Nm für Typ : GGR
                                               100 Nm für Typ : AAL; ABL; BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW;
                                               DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP;
                                               GBP4; GFR; GGR; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2; RL2
                                               135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 92 195/45R17 85                                           Nur B-Max; Schrägheck;
                                        205/40R17 84                                           Frontantrieb;
                                        205/45R17 84                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            205/40R17 80    11A; 21P; 22H; 22M;        Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                    24J; 24M                   Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                     215/35R17 79    11A; 21P; 22H; 22L;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/40R17 83    11A; 21B; 22F; 22L;        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24J; 24M                   74P; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 99    205/40R17 80    11A; 21P; 22H; 22M;        Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                                  24J; 24M                   Frontantrieb;
                                                    215/35R17 79    11A; 21P; 22H; 22L;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/40R17 83    11A; 21B; 22F; 22L;        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24J; 24M                   74P; FHB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       205/40R17 80       nicht Kombi; nicht       10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,                                  Dieselmotor; 11A; 22B;   12A; 51A; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..                                 22F; 24J; 24M; 5DA       725; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..    55 - 96   205/40R17-84       11A; 22B; 22F; 24J;      74P
DBX            e13*98/14D0058*..,             Reinf              24M
               e13*98/14*0058*..              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;
DFW            e13*97/27*0039*..                                 24C; 24M
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*.. 127            215/45R17          11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
DB1          e13*98/14*0082*..                                   24J; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
DN1          e13*98/14*0095*..                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96 - 125 215/45R17                11A; 22F; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 631                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17-90       11A; 21B; 22F; 22L;      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 24C; 24D                 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 44 - 85 205/40R17-80              11A; 21B; 22B; 33J;      10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..                                   367; 5DA                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79      11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                               24D; 5CW                      12A; 51A; 71K; 721;
                                 43 - 110 205/40R17         11A; 21B; 22F; 22G;           725; 73C; 74A; 74H;
                                                            24C; 24D; 51G                 74P; SC4
                                              205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                            24C; 24D; 54F
                                              215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                            24D; 5CW
                                              215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                            24D; 5CW




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 5DA       bis e1*98/14*0194*25;
                                              205/40R17 84       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R17 84       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 79       11A; 22F; 24J; 24M;      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 5CW                      74P
                                              215/35R17 83       11A; 22F; 24J; 24M
                                              215/40R17 83       11A; 22F; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        215/40R17 87  11A; 22B; 24C                 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       215/40R17 87W 11A; 22B; 24C                 12A; 51A; 71K; 721;
BFP          e1*95/54*0045*..                                                             725; 73C; 74A; 74H;
BFW          e1*98/14*0125*..                                                             74P
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125       215/40R17 87       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
BNP            G387                 65 - 125 215/40R17 87        11A; 22B; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 367                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
GBP            G274                 65 - 85   205/40R17 84 11A; 22B; 24J; 5EA             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83 11A; 22B; 24C; 367;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           5DW                            725; 73C; 74A; 74H;
                                    65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B; 24C; 367             74P
                                    65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24C; 367
GBP4           H028                 97       215/40R17     11A; 22B; 24C; 638             Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
GBP4           H028                 97        215/40R17 87W 11A; 22B; 24C; 24D;           Kombi;
                                                            5ET                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GFR          e1*93/81*0018*..  85 - 100 215/50R17-90             11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17-90       11A; 22B; 24M            725; 73C; 74A; 74H;
                                    152       215/50R17          11A; 21B; 22B; 22F;      74P
                                                                 24M; 631
                                              225/45R17          11A; 22B; 24M; 631




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:    FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
GGR          G968             85 - 110 215/50R17-90                 11A; 21B; 22B; 22F;      Pkw geschlossen;
                                                                    24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                       152       215/50R17          11A; 21B; 22B; 22F;      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24M; 631                 74P
                                                225/45R17           11A; 22B; 24M; 631
GGR            G968                    85 - 152 225/45R17           11A; 22B; 24M; 636       Kombi;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
RL2          e9*2001/116*0047*.. 70   205/40R17 80                  11A; 362; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/35R17 79                  11A; 362                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/35R17 79       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen