Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            EASY-R
                             Typ                               EASY-R 167
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             PCD          EASY-R 167 PCD 4x108 /                4/108/63,4         40        600    2040
                             4x108        Ø73,1/63,4

                             Kennzeichnungen
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                        51238
                             Herstellerzeichen                 GMP Group
                             Radtyp und Ausführung             EASY-R 167...(s.o)
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                 -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       135                 -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Ford
                                                               Mazda

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX              55-103        195/50R16                                   A12 A14 A18
                             JK8                     55-103        195/55R16                                   A58 V16 S02
                             e9*2007/46*0092*00-     55-103        205/50R16
                             17                      55-103        215/45R16
                                                     55-103        225/45R16

                             Ford Cougar             96            205/55R16   R37                             A01 A12 A14
                             BCV                     96-125        215/50R16                                   A18 B02 B03
                             e9*96/79*0027*..        96-125        225/50R16                                   K46 K56 V16
                                                     96-151        205/55R16   M+S                             S01
                             Ford Fiesta (VI)        43-74         195/45R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
                             JH1, JD3                43-74         205/45R16   K1a K1b K2b K45 K46             A18 Flh V16
                             e1*98/14*0191*..,       43-74         215/40R16   K1c K2b K44 K45 K46             S01
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fiesta (VII)       44-103        195/50R16   A01 K1a K2b K41 K45             A12 A14 A18
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             JA8, JR8                44-147        195/45R16                                   B02 Flh Ni1
                             e9*2001/116*            44-147        205/40R16   A01 K1a K2b K41 K45             V16 S02
                             0069*11-..;             44-147        205/45R16   A01 K1a K2b K41 K45
                             e9*2007/46*             44-147        215/40R16   A01 K1a K2b K41 K45
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/50R16   K2b                             A01 A12 A14
                             JHH, JGH                51-103        195/55R16   K2b                             A18 A58 Flh
                             e9*2007/46*3142*..;     51-103        205/50R16   K1a K1b K2b K5a                 KOV V16 S02
                             e9*2007/46*3159*..      51-103        215/45R16   K2b
                                                     51-103        215/50R16   K1a K1b K2b K5a
                                                     51-103        225/45R16   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta ST (VIII)   147           195/50R16   M+S                             A12 A14 A18
                             JHH                     147           195/55R16   M+S                             A58 Flh KOV
                             e9*2007/46*3142*..      147           205/50R16   A01 K1a K2b K5a M+S             S02
                                                     147           215/45R16   M+S
                                                     147           225/45R16   A01 K1a K2b K5a M+S
                             Ford Fiesta ST 150      110           195/45R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
                             (VI)                    110           205/45R16   K1a K1b K2b K45 K46             A18 Flh V16
                             JD3                     110           215/40R16   K1c K2b K44 K45 K46             S01
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Focus (I)          55-85         205/50R16   G65 K1c K42                     A01 A12 A14
                             D . W, D . X            55-96         195/50R16   K1c K42 R37 T84 T88             A18 B02 Car
                             e13*97/27*, 98/14*,     55-96         205/45R16   K1c K42 R37 T83 T87             Flh Sth S01
                             0037-40, 56-58*..       66-96         205/50R16   K1c K42 R67 X06
                             Ford Focus ST 170 (I)   127           195/55R16   K1a K41 K42 M+S                 A01 A12 A14
                             DA1, DB1, DN1           127           205/55R16   K1c K41 K42 K45 M+S             A18 B02 B03
                             e13*98/14*                                                                        Car Flh S01
                             0081,0082,0095*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fusion            50-74         195/50R16     K1c K2b R37                           A01 A12 A14
                             JU2                    50-74         195/55R16     K1c K2b                               A18 V16 S01
                             e1*98/14*0194*..       50-74         205/45R16     K1c K2b
                                                    50-74         205/50R16     K1c K2b K46
                                                    50-74         215/45R16     K1c K2b
                                                    50-74         225/45R16     K1c K2b K46
                             Ford Mondeo (II)       66-125        205/50R16     G65 K42 K46 K56                       A01 A12 A14
                             BAP, BAW               66-96         205/45R16     K42 K46 K56 R37 T83 T87               A18 B02 S01
                             e1*95/54*0046*..,
                             e1*98/14*0124*..
                             Ford Mondeo (II)       66-125        205/50R16     G65 K42 K46 K56                       A01 A12 A14
                             BFP, BFW               66-96         205/45R16     K42 K46 K56 R37 T83 T87               A18 B02 S01
                             e1*95/54*0045*..,
                             e1*98/14*0125*..
                             Ford Mondeo (II)       65-100        205/45R16     R37 T87                               A01 A12 A14
                             BNP, BNW               65-125        205/50R16     G65                                   A18 B02 K42
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             G387,                                                                                    K46 K56 S01
                             e1*95/54*0047*..,
                             e1*98/14*0126*..
                             Mazda 2 (I)            50-74         195/45R16     K1c K2b                               A01 A12 A14
                             DY                     50-74         205/45R16     K1c K2b K46 K56                       A18 Flh V16
                             e1*2001/116*0212*..    50-74         215/40R16     K1c K2b K46 K56                       S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 4 von 8

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                       Seite 6 von 8

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Ni1     Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
                             an der Vorderachse.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
                             16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. Oktober 2018
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Pohl                                                                 00306250.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim