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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          ADV10
                             Typ                             ADV10 5514
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             X3           ADV10 5514 X3 / ohne Ring           4/108/63,4             38       520     1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      48489
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               ADV-M
                             Radtyp und Ausführung           ADV10 5514 (s.o.)
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    RG.452F
                             S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                      -                    RG.452F
                             S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   90                       -                    RG.452F

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Ford
                                                             Mazda

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta (IV+V)    37-66         165/60R14   R09 T75                           A12 A14 A21
                             JAS, JBS              37-66         165/60R14   A01 G22 R37 T75                   B02 B03 S03
                             e13*93/81,95/54*      37-66         175/60R14   A01 G22 R37
                             0008,0009*..          37-66         175/65R14   R09
                                                   37-66         185/50R14   A01 K42 T77
                                                   37-76         165/65R14   M+S R09
                                                   37-76         185/55R14   A01 G22 K42
                                                   37-76         185/60R14   A01 G50 K42
                             Ford Fiesta (VI)      43-74         175/65R14                                     A14 A21 Flh
                             JH1, JD3              43-74         185/55R14   A01 A11 K1b K2b T78 T79           S02
                             e1*98/14*0191*..,     43-74         185/60R14   A01 A11 K1b K2b
                             e1*2001/116*0210*..   43-74         195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                   43-74         195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             Ford Fiesta (VII)     44-99         175/65R14   A90                               A14 A21 B02
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             JA8, JR8              44-99         185/60R14   A12                               Flh S02
                             e9*2001/116*          44-99         195/55R14   A12
                             0069*00-10;           44-99         195/60R14   A12
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)     44-103        175/65R14   A90                               A14 A21 B02
                             JA8, JR8              44-103        185/60R14   A12                               Flh S03
                             e9*2001/116*          44-103        195/55R14   A12
                             0069*11-..;           44-103        195/60R14   A12
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Focus            55-74         175/70R14   R37                               A12 A14 A21
                             D . W, D . X          55-85         185/65R14                                     B02 B03 Car
                             e13*97/27*, 98/14*,   85-96         175/70R14   M+S R37                           Flh Sth S02
                             0037-40, 56-58*..     96            185/65R14   M+S
                             Ford Fusion           50-74         185/60R14   K1a K2b M+S                       A01 A11 A14
                             JU2                                                                               A21 S02
                             e1*98/14*0194*..
                             Ford KA              36-51          165/60R14                                     A01 A12 A14
                             RBT                  36-51          175/60R14   G01 K1a K2b                       A21 B02 H10
                             e9*95/54*0019*..     36-51          185/50R14   K1a K2b                           L02 S04
                                                  36-51          185/55R14   K1a K2b
                             Ford KA+             51-63          165/70R14   A91                               A14 A21 Flh
                             KAF                  51-63          175/65R14   A91                               KOV S03
                             e13*2007/46*1637*01- 51-63          185/60R14   A12
                                                  51-63          185/65R14   A12
                                                  51-63          195/60R14   A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Mondeo (II)       66-96         185/65R14                                           A12 A14 A21
                             BAP, BAW               66-96         195/60R14                                           B02 B03 S02
                             e1*95/54*0046*..,      66-96         205/60R14
                             e1*98/14*0124*..
                             Ford Mondeo (II)       66-96         185/65R14                                           A12 A14 A21
                             BFP, BFW               66-96         195/60R14                                           B02 B03 S02
                             e1*95/54*0045*..,      66-96         205/60R14
                             e1*98/14*0125*..
                             Ford Puma              66-92         165/65R14     M+S R09                               A12 A14 A21
                             ECT                    66-92         175/60R14     M+S                                   B02 B03 S02
                             e13*95/54*0024*..      66-92         185/60R14     M+S
                             Mazda 121              37-66         165/60R14     R09 T75                               A12 A14 A21
                             JASM, JBSM             37-66         165/60R14     A01 G22 R37 T75                       B02 B03 S02
                             e13*93/81,95/54*       37-66         165/65R14     M+S R09
                             0010,0011*..           37-66         175/60R14     A01 G13 R37
                                                    37-66         175/65R14     R09
§ 22 48489, Erweiterung 04




                                                    37-66         185/50R14     A01 K42 T77
                                                    37-66         185/55R14     A01 G22 K42
                                                    37-66         185/60R14     A01 G50 K42
                             Mazda 2 (I)            50-74         175/65R14     A13                                   A14 A21 B03
                             DY                     50-74         185/55R14     A13                                   Flh S02
                             e1*2001/116*0212*..    50-74         185/60R14     A13
                                                    50-74         195/55R14     A01 A12 K1c K2b
                                                    50-74         195/60R14     A01 A12 K1c K2b

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7
                             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y

                             280 km/h               -       -       95%
                             290 km/h               -       -       90%
                             300 km/h               -       -       85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7
                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G13     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             H10     Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegbegrenzers (10 mm) zu
                             reduzieren.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48489 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7
                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                             Reifenkombination herzustellen.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083011 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ ADV10 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 7
                             T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis
§ 22 48489, Erweiterung 04




                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 12. Juli 2018




                             Laux                                                            00298367.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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