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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX18
             Typ                             OX18 7017
             Radgröße                        7.0Jx17H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X3           OX18 7017 X3 / ohne Ring              4/108/63,4             38       620     2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52454
             Herstellerzeichen               OX-T
             Radtyp und Ausführung           OX18 7017 (s.o.)
             Radgröße                        7.0Jx17H2
§ 22 52454




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.452F
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                        -                    RG.452F

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Ford
                                             Mazda

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford B-MAX              55-103        195/45R17   T81 T85                         A12 A19 A58
             JK8                     55-103        205/40R17   T84                             A99 S02
             e9*2007/46*0092*00-17   55-103        205/45R17
                                     55-103        215/40R17
                                     55-103        215/45R17   A01 K3u
             Ford Cougar             96-151        215/45R17   K46 K56                         A01 A12 A19
             BCV                     96-151        225/45R17   K46 K56                         A99 B02 S01
             e9*96/79*0027*..
             Ford EcoSport         73-103          205/50R17   A91                             A19 A58 A99
             JK8                   73-103          205/55R17   A12                             S02
             e9*2007/46*0092*18-.. 73-103          215/50R17   A01 A12 K9v
             - ab Baujahr 2018     73-103          225/45R17   A12
                                   73-103          225/50R17   A01 A12 K9v
             Ford EcoSport         66-103          205/50R17                                   A12 A19 A58
             JK8                   66-103          205/55R17   A01 K3u                         A99 B02 V17
             e9*2007/46*0092*00-17 66-103          215/50R17                                   S02
                                   66-103          225/45R17
§ 22 52454




                                   66-103          225/50R17   A01 K3u
             Ford Fiesta (VI)      43-74           195/40R17   K1a K1b K2b K46 T81             A01 A12 A19
             JH1, JD3              43-74           205/40R17   G01 K1a K1b K2b K46             A99 Flh V17
             e1*98/14*0191*..,     43-74           215/35R17   K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83     S01
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fiesta (VII)     44-99           195/40R17   K41 K45 T81                     A01 A12 A19
             JA8, JR8              44-99           205/40R17   G03 K1a K2b K41 K45             A99 B02 Flh
             e9*2001/116*          44-99           215/35R17   K1a K2b K41 K45                 V17 S01
             0069*00-10;
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)     44-147          195/40R17   K41 K45 T81                     A01 A12 A19
             JA8, JR8              44-147          205/40R17   K1a K2b K41 K45                 A99 B02 Flh
             e9*2001/116*          44-147          215/35R17   K1a K2b K41 K45                 V17 S02
             0069*11-..;
             e9*2007/46*
             0002*07-..;
             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)    51-103          195/45R17   K2b                             A01 A12 A19
             JHH, JGH              51-103          205/45R17   K2b                             A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3142*..;   51-103          215/40R17   K1a K1b K2b K5a                 KOV S02
             e9*2007/46*3159*..    51-103          215/45R17   K1a K1b K2b K5a
             Ford Fiesta ST (VIII) 147             205/45R17   M+S                             A12 A19 A58
             JHH                   147             215/40R17   M+S                             A99 Flh KOV
             e9*2007/46*3142*..    147             215/45R17   M+S                             S02




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fiesta ST 150 (VI)   110           195/40R17   K1a K1b K2b K46 T81             A01 A12 A19
             JD3                       110           205/40R17   K1a K1b K2b K46                 A99 Flh V17
             e1*2001/116*0210*..       110           215/35R17   K1c K2b K44 K46 T79 T83         S01
             Ford Focus (I)            55-96         205/40R17   K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84     A01 A12 A19
             D . W, D . X              55-96         215/40R17   K1c K2c K44 T83 T85             A99 B02 Car
             e13*97/27*, 98/14*,                                                                 Flh K42 K56
             0037-40, 56-58*..                                                                   Sth S01
             Ford Focus RS (I)         158           205/45R17   A30 M+S                         A19 A99 B02
             DBY                       158           215/45R17   A12 M+S                         B03 Flh S01
             e11*2001/116*0194*..      158           225/45R17   A12 M+S
             Ford Focus ST 170 (I)     127           215/45R17   K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56     A01 A12 A19
             DA1, DB1, DN1                                                                       A99 B02 Car
             e13*98/14*                                                                          Flh S01
             0081,0082,0095*..
             Ford Fusion               50-74         205/40R17   K1c K2b T80 T81                 A01 A12 A19
             JU2                       50-74         205/45R17   K1c K2b K46                     A99 S01
             e1*98/14*0194*00-25       50-74         215/40R17   K1c K2b
             Ford KA+                  51-63         195/40R17   A01 K1b K2b K5d                 A12 A19 A99
             KAF                       51-63         205/40R17   A01 K1b K2b K5d K7d K8d         Flh KOV S02
§ 22 52454




             e13*2007/46*              51-63         215/35R17   A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m
             1637*01-03
             Ford Mondeo (II)          66-125        205/45R17   G65 K42 K46 K56                 A01 A12 A19
             BAP, BAW                  66-125        215/40R17   K42 K46 K56 T83 T85             A99 B02 S01
             e1*95/54*0046*..,
             e1*98/14*0124*..
             Ford Mondeo (II)          66-125        205/45R17   G65 K42 K46 K56                 A01 A12 A19
             BFP, BFW                  66-125        215/40R17   K42 K46 K56 T83 T85             A99 B02 S01
             e1*95/54*0045*..,
             e1*98/14*0125*..
             Ford Mondeo (II)          65-125        205/45R17   G65 K42 K46 K56 T88             A01 A12 A19
             BNP, BNW                  65-125        215/40R17   K42 K46 K56 T83 T85 T87         A99 B02 S01
             G387,
             e1*95/54*0047*..,
             e1*98/14*0126*..
             Ford Puma                 66-92         205/40R17   G01 K2b K56 L02                 A01 A12 A19
             ECT                       66-92         215/35R17   K2b K56 L02                     A99 B02 B25
             e13*95/54*0024*..                                                                   S01
             Ford Tourneo/Transit      55-74         195/45R17   T85                             A12 A19 A99
             Courier                   55-74         205/45R17                                   S02
             JU2, JN8
             e1*98/14*0194*26-..;
             e13*2007/46*1349*..
             Mazda 2 (I)               50-74         205/40R17   G01 K1c K2b K46 K56             A01 A12 A19
             DY                        50-74         215/35R17   K1c K2b K46 K56                 A99 Flh S01
             e1*2001/116*0212*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9
             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
§ 22 52454




             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 9
             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
§ 22 52454




             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
             Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9
             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52454




             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
             Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
             außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 7 von 9
             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
             Reifenkombination herzustellen.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
§ 22 52454




             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52454




             berücksichtigen.

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2019 in Lambsheim statt.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. März 2019
§ 22 52454




             Laux                                                                 00313954.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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