Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                          : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             410845634/BD3 EB6050/BD3                       ohne                        63,4                    660     2125    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : DAW; DAX; DBW; DBX; DNX; GBP4; JA8; JA8-LPG;
                                                                          JD3; JH1; JR8; JU2
                                                                          120 Nm für Typ : KAF
                                                                          133 Nm für Typ : KAF
                                                                          135 Nm für Typ : JGH; JHH; JK8
                             Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91                                         Nur ECOSPORT;
                                                                      195/70R15 97                                         Frontantrieb;
                                                                      205/60R15 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/65R15 94                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99         195/50R15          51G                       inkl. FL2012;
                             JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                 195/55R15 85                                 Schrägheck 2-türig;
                             JR8          DE*2007/46*0072*..                  195/60R15          51G                       Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           FHB




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99      195/50R15          51G                      inkl. FL2012;
                             JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..              195/55R15 85                                Schrägheck 4-türig;
                             JR8          e9*2007/46*0002*..               195/60R15          51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       FHB
                             JHH            e9*2007/46*3142*..    52 - 147 195/60R15 88       12I                      Fiesta Active;
                                                                           205/55R15 88       11A; 12A; 248            Schrägheck;
                                                                           205/60R15 91       11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     FIESTA MJ 2018
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88            12I                      Fiesta Active;
                                                                      205/55R15 88            11A; 12A; 248            Schrägheck;
                                                                      205/60R15 91            11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                                                                                                       725; 73C; 74A; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       195/55R15 85                                10B; 11G; 11H; 12A;
                             DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96       195/60R15-87                                51A; 71C; 71K; 721;
                                            e13*98/14*0057*..                                                          725; 73C; 74A; 76Q
                             DBW            e13*97/27*0038*..
                             DBX            e13*98/14D0058*..,
                                            e13*98/14*0058*..
                             DNX            e13*98/14D0056*..,
                                            e13*98/14*0056*..

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82           11A; 24J; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                             JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       205/50R15 86           11A; 21B; 22F; 22G;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J; 24M                 SC4
                             JD3            e1*2001/116*0210*..   43 - 110 185/55R15 82       11A; 24J; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15 82       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 22G;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J; 24M                 SC4

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        185/60R15 84                                bis e1*98/14*0194*25;
                                                                           195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/55R15 85                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/60R15 88                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                           205/50R15 86       11A; 24J; 24M            76Q
                                                                           205/55R15 88       11A; 24J; 24M



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 7

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 165/60R15 77               121                      nur KA+; bis
                                                                      165/65R15 81               12A                      e13*2007/46*1637*03;
                                                                      175/55R15 77               12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      175/60R15 81               12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      185/55R15 82               12A                      725; 73C; 74A; 77E
                                                                      185/60R15 84               12A
                                                                      195/50R15 82               11A; 12A; 26P
                                                                      195/55R15 85               11A; 12A; 26P
                             KAF          e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84               121                      KA+ ACTIVE;
                                                                      195/55R15 85               121                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                          73C; 74A; 77E
                             KAF            e13*2007/46*1637*..     52 - 70   185/60R15 84       121                      nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                                              195/55R15 85       121                      e13*2007/46*1637*04;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 77E
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                          Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GBP4         H028             97    195/55R15                       51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/60R15                       51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 205/50R15-85                                             721; 725; 73C; 74A
                                                                 205/55R15                       51G




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              205/50R15 86                                721; 725; 73C; 74A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                                   Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                   beachten.
                             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                                  serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                                  Fahrzeug-Varianten).
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FORD
                                    Fahrzeugtyp:      KAF
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1637*..
                                    Handelsbez.:      FORD KA, FORD KA+

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 270                    HA
                                          27I                      x = 200             y = 220                    HA
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 250       y = 270             25                HA
                                          27H                   x = 250       y = 270              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen