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							                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                            Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 12


                                                 Fahrzeughersteller          FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
                             410863442/BD4 XN7070/BD4                       ohne                        63,4                     600     2100    08/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX;
                                                                          DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8; JA8-LPG;
                                                                          JD3; JH1; JR8; JU2
                                                                          120 Nm für Typ : KAF
                                                                          133 Nm für Typ : KAF
                                                                          135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8
                             Verkaufsbezeichnung:      B-MAX / EcoSport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JK8          e9*2007/46*0092*..  66 - 103 215/45R17 87              Mit                       Nur ECOSPORT;
                                                                                                 Radhausverbreiterung      Allradantrieb;
                                                                                                 Serie
                                                                              215/45R17 87       11A; 24Q                  Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:      FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99         205/40R17 80       11A; 22M                  Schrägheck 2-türig;
                             JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                 215/35R17 79       FHA; 11A; 21P; 22H;       Frontantrieb;
                             JR8          DE*2007/46*0072*..                                     22M; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/40R17 83       FHA; 11A; 21P; 22H;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 22M; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           FHB



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:      FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99        205/40R17 80      11A; 22M                  Schrägheck 4-türig;
                             JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                215/35R17 79      FHA; 11A; 21P; 22H;       Frontantrieb;
                                                                                               22M; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/40R17 83      FHA; 11A; 21P; 22H;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               22M; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         FHB
                             JA8            e9*2001/116*0069*..    44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M                       FL 2012; Schrägheck 4-
                             JR8            e9*2007/46*0002*..              215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;            türig; Frontantrieb;
                                                                                          22M; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          22M; 24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         FHB
                             JA8            e9*2001/116*0069*..    44 - 147 205/40R17 80W 11A; 22M                       FL 2012; Schrägheck 2-
                             JR8            e9*2007/46*0002*..              215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;            türig; Frontantrieb;
                                                                                          22M; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          22M; 24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         FHB
                             JHH            e9*2007/46*3142*..     52 - 147 195/45R17    85                              Fiesta Active;
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             JHHL           e13*2007/46*2148*..             205/45R17    84    11A; 248                  Schrägheck;
                                                                            215/40R17    83    11A; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/45R17    87    11A; 248; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         76S

                             Verkaufsbezeichnung:      FIESTA AB MJ 2018
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JGH          e9*2007/46*3159*..  52 - 147 195/45R17         85                              Fiesta Active;
                                                                       205/45R17         84    11A; 248                  Schrägheck;
                                                                       215/40R17         83    11A; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/45R17         87    11A; 248; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         76S

                             Verkaufsbezeichnung:      FOCUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86         205/40R17 80      nicht Kombi; nicht        10B; 11B; 11G; 11H;
                             DAX          e13*98/14D0057*..,                                   Dieselmotor; 11A; 22I;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e13*98/14*0057*..                                  24J; 5DA                  721; 725; 73C; 74A
                             DBW            e13*97/27*0038*..      55 - 96   205/40R17-84      11A; 22I; 24J
                                                                             Reinf
                             DBX            e13*98/14D0058*..,               215/40R17-83      11A; 22B; 22H; 24J
                                            e13*98/14*0058*..
                             DFW            e13*97/27*0039*..
                             DNW            e13*97/27*0040*..
                             DNX            e13*98/14D0056*..,
                                            e13*98/14*0056*..




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:      FOCUS ST170
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             DA1          e13*98/14*0081*..  127             215/45R17         11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             DB1          e13*98/14*0082*..                                    24J; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                             DN1          e13*98/14*0095*..                                                              721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:      FORD FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79        11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             JH1          e1*98/14*0191*..                                 24D; 5CW                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              43 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22F; 22G;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           24J; 24M; 51G                 SC4
                                                                             205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                                           24J; 24M; 54F
                                                                             215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                                           24D; 5CW
                                                                             215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                                           24D; 5CW

                             Verkaufsbezeichnung:      FORD FUSION
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             JU2          e1*98/14*0194*..   50 - 74         205/40R17   80    11A; 24J; 24M; 5DA        bis e1*98/14*0194*25;
                                                                             205/40R17   84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             205/45R17   84    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             215/35R17   79    11A; 24J; 24M; 5CW        721; 725; 73C; 74A
                                                                             215/35R17   83    11A; 24J; 24M
                                                                             215/40R17   83    11A; 24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:      FORD KA, FORD KA+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77             11A; 26P                  nur KA+; bis
                                                                      205/40R17 80             11A; 26N; 26P             e13*2007/46*1637*03;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         77E
                             KAF            e13*2007/46*1637*..    52 - 70   195/40R17 77                                nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                                             205/40R17 80                                e13*2007/46*1637*04;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         77E

                             Verkaufsbezeichnung:      FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             BAP          e1*95/54*0046*..   66 - 96         215/40R17 87  11A; 22B; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             BAW          e1*98/14*0124*..   66 - 125        215/40R17 87W 11A; 22B; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                             BFP          e1*95/54*0045*..                                                               721; 725; 73C; 74A
                             BFW          e1*98/14*0125*..
                             BNP          e1*95/54*0047*..   66 - 125        215/40R17 87      11A; 22B; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                             BNW          e1*98/14*0126*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                            Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BNP          G387              65 - 125 215/40R17 87                11A; 22B; 24J; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
                             GBP            G274                    65 - 85   205/40R17 84 11A; 367; 5EA                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           5DW                            721; 725; 73C; 74A
                                                                    65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B; 24J; 367
                                                                    65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         205/40R17 80       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/35R17 79       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 12
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausr eichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
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                                                                                                                                    Seite: 6 von 12
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
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                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 874kg.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
                                  AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
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                             FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                                  serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                                  Fahrzeug-Varianten).
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      Ford
                                     Fahrzeugtyp:     JGH
                                     Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3159*..
                                     Handelsbez.:     FIESTA AB MJ 2018

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 250             y = 250                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 300                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
                                           27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 300       y = 300             30                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 10 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FORD
                                     Fahrzeugtyp:     KAF
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
                                     Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26B                      x = 250             y = 250                     VA
                                           26P                      x = 200             y = 200                     VA
                                           27B                      x = 250             y = 270                     HA
                                           27I                      x = 200             y = 220                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26J                    x = 250       y = 250             30                 VA
                                           26N                    x = 250       y = 250              8                 VA
                                           27F                    x = 250       y = 270             25                 HA
                                           27H                    x = 250       y = 270              8                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 11 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FORD
                                     Fahrzeugtyp:     JHHL
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2148*..
                                     Handelsbez.:     FIESTA

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 250             y = 250                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 300                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
                                           27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 300       y = 300             30                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0299-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52423
                             ANLAGE: 9                                                           Radtyp: XN7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 17.08.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 12 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FORD
                                     Fahrzeugtyp:     JHH
                                     Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3142*..
                                     Handelsbez.:     FIESTA

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 250             y = 250                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 300                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
                                           27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 300       y = 300             30                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 52423                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XN7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52423                         Erweiterung: 02
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   17.08.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0299-20-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52423                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 10

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52423                       Erweiterung: 02
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       03.09.2020
                                   Date:
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52423                     Erweiterung Nr.: 02
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        11.01.2019                 letztes Änderungsdatum: 03.09.2020
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55810618 (1. Ausfertigung)                                        03.12.2018
                                   55810618 (2. Ausfertigung)                                        05.07.2019
                                   366-0299-20-WIRD                                                  17.08.2020
§ 22 52423, Erweiterung 02




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   XN7070                                                            26.10.2018
                                   XN7070                                                            20.07.2020

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Seite 1 des Prüfberichtes
                                   See page 1 of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 52423, Erweiterung 02

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 52423

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 52423, Erweiterung 02

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 52423, Erweiterung 02




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
						
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