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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7060
             Radgröße                        7Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             BD3          XN7060/BD3 / ohne Ring              4/108/63,4             45       600     2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52774
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7060 (s.o.)
             Radgröße                        7Jx16H2
§ 22 52774




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    N250419-C
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    N250421-C
             S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                      -                    N250419-C

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Ford
                                             Mazda

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fiesta (VI)        43-74        195/40R16   K1a K1b K2b R37 T76 T80          A01 A12 A14
             JH1, JD3                43-74        195/45R16   K1a K1b K2b                      A18 Flh S01
             e1*98/14*0191*..,
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fiesta (VII)       44-99        195/45R16                                    A12 A14 A18
             JA8, JR8                44-99        205/40R16                                    B02 Flh V16
             e9*2001/116*            44-99        205/45R16                                    S01
             0069*00-10;             44-99        215/40R16   R03
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)       44-147       195/45R16                                    A12 A14 A18
             JA8, JR8                44-147       205/40R16                                    B02 Flh V16
             e9*2001/116*            44-147       205/45R16                                    S03
             0069*11-..;             44-147       215/40R16   R03
             e9*2007/46*
             0002*07-..;
§ 22 52774




             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)      51-103       195/50R16                                    A12 A14 A18
             JHH, JGH                51-103       195/55R16                                    A58 Flh KOV
             e9*2007/46*3142*..;     51-103       205/50R16   A01 K2b                          V16 S03
             e9*2007/46*3159*..      51-103       215/45R16   A01 K2b
                                     51-103       225/45R16   A01 K2b
             Ford Fiesta Active      62-103       195/50R16   M+S                              A12 A14 A18
             (VIII)                  62-103       195/55R16   M+S                              A58 Flh KMV
             JHH                     62-103       205/50R16   M+S                              S03
             e9*2007/46*3142*..      62-103       215/45R16   M+S
             Ford Fiesta ST (VIII)   147          195/50R16   M+S                              A12 A14 A18
             JHH                     147          195/55R16   M+S                              A58 Flh KOV
             e9*2007/46*3142*..      147          205/50R16   M+S                              S03
                                     147          215/45R16   M+S
                                     147          225/45R16   M+S
             Ford Fiesta ST 150      110          195/45R16   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
             (VI)                    110          205/45R16   K1a K1b K2b K46                  A18 Flh S01
             JD3                     110          215/40R16   K1c K2b K46
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Focus (I)          55-85        205/50R16   A01 G65 K1c K42                  A12 A14 A18
             D . W, D . X            55-96        195/50R16   R37 T84 T88                      B02 Car Flh
             e13*97/27*, 98/14*,     55-96        205/45R16   A01 K1a R37 T83 T87              Sth S01
             0037-40, 56-58*..       66-96        205/50R16   A01 K1c K42 R67 X06
             Ford Focus ST 170 (I)   127          195/55R16   M+S                              A12 A14 A18
             DA1, DB1, DN1           127          205/55R16   A01 K1a K42 M+S                  B02 B03 Car
             e13*98/14*                                                                        Flh S01
             0081,0082,0095*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fusion            50-74         195/50R16     K1c K2b R37                           A01 A12 A14
             JU2                    50-74         195/55R16     K1c K2b                               A18 V16 S01
             e1*98/14*0194*00-25    50-74         205/45R16     K1c K2b
                                    50-74         205/50R16     K1c K2b K46
                                    50-74         215/45R16     K1c K2b
                                    50-74         225/45R16     K1c K2b K46
             Ford KA+               51-63         195/45R16                                           A12 A14 A18
             KAF                    51-63         205/45R16                                           Flh KOV S03
             e13*2007/46*
             1637*01-03
             Mazda 2 (I)            50-74         195/40R16     T76 T80                               A12 A14 A18
             DY                     50-74         195/45R16                                           Flh V16 S02
             e1*2001/116*0212*..    50-74         205/45R16     A01 K1a K1b K2b
                                    50-74         215/40R16     A01 K1c K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52774




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§ 22 52774




             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.



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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 7
             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52774




             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
             16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 6 von 7
             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 52774




             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 7 von 7
             X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52774




             Lambsheim, 10. Juni 2020




             Schmidt                                                                       00345018.DOC JR-CS




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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