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							Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeughersteller                          : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 108/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                           Zentrierring                                 (kg)       (mm)     datum
BD2                 BD2                           ohne                     63,4                     655     2100    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : N250419-C


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX;
                                              DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8; JA8-LPG;
                                              JD3; JH1; JR8; JU2
                                              120 Nm für Typ : KAF
                                              133 Nm für Typ : KAF
                                              135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8
Verkaufsbezeichnung:      B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*..  66 - 103 215/45R17 87             Mit                        Nur ECOSPORT;
                                                                   Radhausverbreiterung       Allradantrieb;
                                                                   Serie
                                                   215/45R17 87    11A; 24Q                   Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:      FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99           205/40R17 80    11A; 22M                   Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                   215/35R17 79    FHA; 11A; 21P; 22H;        Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                                    22M; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/40R17 83    FHA; 11A; 21P; 22H;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   22M; 24J; 24M              73C; 74A; 74H; 77E;
                                                                                              FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..      44 - 99    205/40R17 80    11A; 22M                   Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                 215/35R17 79    FHA; 11A; 21P; 22H;        Frontantrieb;
                                                                   22M; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/40R17 83    FHA; 11A; 21P; 22H;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   22M; 24J; 24M              73C; 74A; 74H; 77E;
                                                                                              FHB
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M                            FL 2012; Schrägheck 4-
JR8          e9*2007/46*0002*..           215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;                 türig; Frontantrieb;
                                                        22M; 24J; 24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                        22M; 24J; 24M                       73C; 74A; 74H; 77E;
                                                                                            FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..    44 - 147 205/40R17 80W 11A; 22M                       FL 2012; Schrägheck 2-
JR8            e9*2007/46*0002*..              215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;            türig; Frontantrieb;
                                                             22M; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             22M; 24J; 24M                  73C; 74A; 74H; 77E;
                                                                                            FHB
JHH            e9*2007/46*3142*..     52 - 147 195/45R17    85                              Fiesta Active;
JHHL           e13*2007/46*2148*..             205/45R17    84    11A; 248                  Schrägheck;
                                               215/40R17    83    11A; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17    87    11A; 248; 26P             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76S;
                                                                                            77E

Verkaufsbezeichnung:      FIESTA AB MJ 2018
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JGH          e9*2007/46*3159*..  52 - 147 195/45R17         85                              Fiesta Active;
                                          205/45R17         84    11A; 248                  Schrägheck;
                                          215/40R17         83    11A; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17         87    11A; 248; 26P             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76S;
                                                                                            77E

Verkaufsbezeichnung:      FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86         205/40R17 80      nicht Kombi; nicht        10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,                                   Dieselmotor; 11A; 22I;    12A; 51A; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..                                  24J; 5DA                  73C; 74A; 74H; 77E
DBW            e13*97/27*0038*..      55 - 96   205/40R17-84      11A; 22I; 24J
                                                Reinf
DBX            e13*98/14D0058*..,               215/40R17-83      11A; 22B; 22H; 24J
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:      FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*..  127             215/45R17         11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
DB1          e13*98/14*0082*..                                    24J; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
DN1          e13*98/14*0095*..                                                              73C; 74A; 74H; 77E
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79        11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                                 24D; 5CW                      12A; 51A; 71K; 721;
                                 43 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22F; 22G;           73C; 74A; 74H; 77E;
                                                              24J; 24M; 51G                 SC4
                                                205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                              24J; 24M; 54F
                                                215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                              24D; 5CW
                                                215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                              24D; 5CW

Verkaufsbezeichnung:      FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..   50 - 74         205/40R17   80    11A; 24J; 24M; 5DA        bis e1*98/14*0194*25;
                                                205/40R17   84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R17   84    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                215/35R17   79    11A; 24J; 24M; 5CW        73C; 74A; 74H; 77E
                                                215/35R17   83    11A; 24J; 24M
                                                215/40R17   83    11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:      FORD KA, FORD KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77             11A; 26P                  nur KA+; bis
                                         205/40R17 80             11A; 26N; 26P             e13*2007/46*1637*03;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E
KAF            e13*2007/46*1637*..    52 - 70   195/40R17 77                                nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                205/40R17 80                                e13*2007/46*1637*04;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:      FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..   66 - 96         215/40R17 87  11A; 22B; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..   66 - 125        215/40R17 87W 11A; 22B; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
BFP          e1*95/54*0045*..                                                               73C; 74A; 74H; 77E
BFW          e1*98/14*0125*..
BNP          e1*95/54*0047*..   66 - 125        215/40R17 87      11A; 22B; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E
BNP            G387                   65 - 125 215/40R17 87       11A; 22B; 24J; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E
GBP            G274                   65 - 85   205/40R17 84 11A; 367; 5EA                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             5DW                            73C; 74A; 74H; 77E
                                      65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B; 24J; 367
                                      65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : N250419-C


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74        205/40R17 80      11A; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/35R17 79      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
     AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      Ford
        Fahrzeugtyp:     JGH
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3159*..
        Handelsbez.:     FIESTA AB MJ 2018

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              26B                      x = 300             y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 300       y = 300             30                 HA
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD
        Fahrzeugtyp:     JHHL
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2148*..
        Handelsbez.:     FIESTA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              26B                      x = 300             y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 300       y = 300             30                 HA
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD
        Fahrzeugtyp:     KAF
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
        Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 250             y = 250                     VA
              26P                      x = 200             y = 200                     VA
              27B                      x = 250             y = 270                     HA
              27I                      x = 200             y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 250       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 250       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 270             25                 HA
              27H                    x = 250       y = 270              8                 HA
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 12                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD
        Fahrzeugtyp:     JHH
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3142*..
        Handelsbez.:     FIESTA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              26B                      x = 300             y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 300       y = 300             30                 HA
						
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