Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 15
Fahrzeughersteller : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
X3 X3 ohne 63,3 555 2007 12/18
X3 X3 ohne 63,3 575 1930 12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DBX; DAW; DAX; DBW; DNX; DNW; DFW
§22 52564*03
Zubehör : KIT137
___
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BFW; DB1;
DN1; JU2; JR8; BNW; DA1; GBP; JA8; JHH; JGH; BAW; BCV; BNP;
JHHL; JD3; JN8; JK8; BFP; KAF; JH1; BAP; JA8-LPG; JK8-LPG
Zubehör : KIT51
___
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW;
DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8;
JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
120 Nm für Typ : KAF
133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF
135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 195/45R17 85 Nur B-Max; Schrägheck;
205/40R17 84 Frontantrieb;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 15
Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24Q Nur ECOSPORT;
205/50R17 89 Mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie
205/55R17 91 Mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K;
Serie
205/55R17 91 11A; 24Q 721; 725; 73C; 74A
215/45R17 87 Mit
Radhausverbreiterung
Serie
215/45R17 87 11A; 24Q
225/45R17 91 Mit
Radhausverbreiterung
Serie
225/45R17 91 11A; 24Q
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 195/45R17 85 Nur B-Max; Schrägheck;
205/40R17 84 Frontantrieb;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
§22 52564*03
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 80 11A; 21P; 22H; 22M; Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 24J; 24M Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 215/35R17 79 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 80 11A; 21P; 22H; 22M; Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 24J; 24M Frontantrieb;
215/35R17 79 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 80W 11A; 21P; 22H; 22M; FL 2012; Schrägheck 4-
JR8 e9*2007/46*0002*.. 24J; 24M türig; Frontantrieb;
215/35R17 79W 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 205/40R17 80W 11A; 21P; 22H; 22M; FL 2012; Schrägheck 2-
JR8 e9*2007/46*0002*.. 24J; 24M türig; Frontantrieb;
215/35R17 79W 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M FHB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/45R17 85 11A; 248 Fiesta Active;
JHHL e13*2007/46*2148*.. 205/45R17 84 11A; 248; 26P Schrägheck; inkl.
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/45R17 85 11A; 248 Fiesta Active;
205/45R17 84 11A; 248; 26P Schrägheck; inkl.
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 205/40R17 80 nicht Kombi; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., Dieselmotor; 11A; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52564*03
e13*98/14*0057*.. 22H; 24J; 5DA 721; 725; 73C; 74A
DBW e13*97/27*0038*.. 55 - 96 205/40R17-84 11A; 22B; 22H; 24J
Reinf
DBX e13*98/14D0058*.., 215/40R17-83 11A; 22B; 22F; 24J;
e13*98/14*0058*.. 24M
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA1 e13*98/14*0081*.. 127 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
DB1 e13*98/14*0082*.. 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
DN1 e13*98/14*0095*.. 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 - 125 215/45R17 11A; 22F; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 22F; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 74 215/35R17 79 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 24D; 5CW 12A; 51A; 71C; 71K;
43 - 110 205/40R17 11A; 21B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 51G SC4
205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 22G;
24C; 24D; 54F
215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 5CW
215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 5CW
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA bis e1*98/14*0194*25;
205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 79 11A; 24J; 24M; 5CW 721; 725; 73C; 74A
215/35R17 83 11A; 24J; 24M
215/40R17 83 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+
§22 52564*03
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77 11A; 245; 248; 26N; nur KA+; bis
26P e13*2007/46*1637*03;
205/40R17 80 11A; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 79 11A; 22M; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N 77E
215/40R17 83 11A; 22M; 24J; 248;
26B; 26N
KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 195/40R17 77 nicht KA+ ACTIVE; ab
205/40R17 80 11A; 22M; 26P e13*2007/46*1637*04;
215/35R17 79 11A; 22M; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 22M; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 215/40R17 87 11A; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24C 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP e1*95/54*0045*.. 721; 725; 73C; 74A
BFW e1*98/14*0125*..
BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 125 215/40R17 87 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
BNW e1*98/14*0126*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
BNP G387 65 - 125 215/40R17 87 11A; 21M; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GBP G274 65 - 85 205/40R17 84 11A; 22B; 24J; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21M; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
5DW 721; 725; 73C; 74A
65 - 100 215/40R17 87 11A; 21M; 22B; 24C
65 - 125 215/40R17 87W 11A; 21M; 22B; 24C
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 195/45R17 85 11A; 26P TOURNEO COURIER;
ab
205/40R17 84 11A; 26P e1*98/14*0194*26;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 195/45R17 85 11A; 26P TRANSIT COURIER;
205/40R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
§22 52564*03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : KIT137
___
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 15
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
§22 52564*03
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 15
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 52564*03
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 15
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
§22 52564*03
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 15
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 52564*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ford
Fahrzeugtyp: JGH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3159*..
Handelsbez.: FIESTA AB MJ 2018
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
§22 52564*03
27F x = 300 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHHL
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2148*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
§22 52564*03
27F x = 300 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: KAF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*..
Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 270 HA
27I x = 200 y = 220 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52564*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 270 25 HA
27H x = 250 y = 270 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: KAF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*..
Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 270 HA
27I x = 200 y = 220 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52564*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 270 25 HA
27H x = 250 y = 270 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JU2
Genehm.Nr.: e1*98/14*0194*..
Handelsbez.: TOURNEO COURIER
Variante(n): ab e1*98/14*0194*26, TOURNEO COURIER
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U x = 200 y = 310 HA
27V x = 250 y = 360 HA
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52564*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 360 11 HA
27H x = 250 y = 360 11 HA
26J x = 270 y = 250 20 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
ANLAGE: 7 Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 25.06.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
§22 52564*03
27F x = 300 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.