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							Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.10.2021
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                Fahrzeughersteller              FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
410845634/BD3       EB6050/BD3                 ohne                        63,4                     660      2125    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : DAW; DAX; DBW; DBX; DNX; GBP4; JA8; JA8-LPG;
                                             JD3; JH1; JR8; JU2
                                             120 Nm für Typ : KAF
                                             133 Nm für Typ : KAF
                                             135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8
 Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15          91                               Nur ECOSPORT; bis
                                          195/70R15          97                               e9*2007/46*0092*17;
                                          205/60R15          91                               Frontantrieb;
                                          205/65R15          94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76Q

 Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99        195/50R15         51G                        inkl. FL2012;
 JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                195/55R15 85                                 Schrägheck 2-türig;
 JR8          DE*2007/46*0072*..                 195/60R15         51G                        Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              FHB



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                       Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99     195/50R15         51G                       inkl. FL2012;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..             195/55R15 85                                Schrägheck 4-türig;
JR8          e9*2007/46*0002*..              195/60R15         51G                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         FHB
JHH           e9*2007/46*3142*..  52 - 147   195/60R15 88      12I                       Fiesta Active;
JHHL          e13*2007/46*2148*..            205/55R15 88      11A; 12A; 248             Schrägheck; inkl.
                                             205/60R15 91      11A; 12A; 248             Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88          12I                       Fiesta Active;
                                         205/55R15 88          11A; 12A; 248             Schrägheck; inkl.
                                         205/60R15 91          11A; 12A; 248             Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86      195/55R15 85                                10B; 11G; 11H; 12A;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96      195/60R15-87                                51A; 71C; 71K; 721;
              e13*98/14*0057*..                                                          725; 73C; 74A; 76Q
DBW           e13*97/27*0038*..
DBX           e13*98/14D0058*..,
              e13*98/14*0058*..
DNX           e13*98/14D0056*..,
              e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82         11A; 24J; 24M; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R15 86         11A; 21B; 22F; 22G;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J; 24M                  SC4
JD3           e1*2001/116*0210*.. 43 - 110   185/55R15 82      11A; 24J; 24M; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 22G;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J; 24M                  SC4




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           185/60R15   84                              bis e1*98/14*0194*25;
                                                 195/50R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15   85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 195/60R15   88                              721; 725; 73C; 74A;
                                                 205/50R15   86    11A; 24J; 24M             76Q
                                                 205/55R15   88    11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KAF          e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84              121                       KA+ ACTIVE;
                                         195/55R15 85              121                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; 77E
KAF            e13*2007/46*1637*.. 51 - 63       165/60R15   77    121                       nur KA+; bis
                                                 165/65R15   81    12A                       e13*2007/46*1637*03;
                                                 175/55R15   77    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 175/60R15   81    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                 185/55R15   82    12A                       725; 73C; 74A; 77E
                                                 185/60R15   84    12A
                                                 195/50R15   82    11A; 12A; 26P
                                                 195/55R15   85    11A; 12A; 26P
KAF            e13*2007/46*1637*.. 52 - 70       185/60R15   84    121                       nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                 195/55R15   85    121                       e13*2007/46*1637*04;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
GBP4         H028              97    195/55R15                     51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                     195/60R15                     51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                     205/50R15-85                                            721; 725; 73C; 74A
                                     205/55R15                     51G




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N250419-C


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/50R15 86                                721; 725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.10.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.10.2021
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.10.2021
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 14                                                       Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FORD
       Fahrzeugtyp:      KAF
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1637*..
       Handelsbez.:      FORD KA, FORD KA+

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 200              y = 220                  HA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             27B                     x = 250              y = 270                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 270             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 270            25                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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