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							               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
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               Fahrzeughersteller                         : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               X3                  X3                         ohne                        63,4                    531      1998    04/19
               X3                  X3                         ohne                        63,4                    538      1910    04/19
               X3                  X3                         ohne                        63,4                    560      1880    04/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§22 52803*02




                                                            für Typ : DNX; DBX; DNW; DFW; DAX; DBW; DAW
               Zubehör                                    : KIT137
                                                            ___


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA8; JHH;
                                                            BCV; GBP4; JHHL; JGH; JR8; JU2; JK8; JH1; JD3; JA8-LPG; KAF
               Zubehör                                    : KIT51
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BCV; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX;
                                                            GBP4; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
                                                            120 Nm für Typ : KAF
                                                            133 Nm für Typ : KAF
                                                            135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8
               Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
               JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91                                         Nur ECOSPORT; bis
                                                        195/70R15 97                                         e9*2007/46*0092*17;
                                                        205/60R15 91                                         Frontantrieb;
                                                        205/65R15 94                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76Q




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       195/50R15        51G                       inkl. FL2012;
               JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..               195/55R15 85                               Schrägheck 2-türig;
               JR8          DE*2007/46*0072*..                195/60R15        51G                       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         FHB
               JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 99   195/50R15        51G                       inkl. FL2012;
               JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..             195/55R15 85                               Schrägheck 4-türig;
               JR8            e9*2007/46*0002*..              195/60R15        51G                       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         FHB
               JHH            e9*2007/46*3142*..    52 - 147 195/60R15 88      12I                       Fiesta Active;
               JHHL           e13*2007/46*2148*..            205/55R15 88      11A; 12A; 248             Schrägheck; inkl.
                                                             205/60R15 91      11A; 12A; 248             Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
§22 52803*02




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88           12I                       Fiesta Active;
                                                        205/55R15 88           11A; 12A; 248             Schrägheck; inkl.
                                                        205/60R15 91           11A; 12A; 248             Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86        195/55R15 85                               10B; 11G; 11H; 12A;
               DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96        195/60R15-87                               51A; 71C; 71K; 721;
                              e13*98/14*0057*..                                                          725; 73C; 74A; 76Q
               DBW            e13*97/27*0038*..
               DBX            e13*98/14D0058*..,
                              e13*98/14*0058*..
               DFW            e13*97/27*0039*..
               DNW            e13*97/27*0040*..
               DNX            e13*98/14D0056*..,
                              e13*98/14*0056*..

               Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/60R15               51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                              96 - 125 195/60R15               51G; 52J                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82             11A; 24J; 24M; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
               JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82             11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R15 86             11A; 21B; 22F; 22G;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  24J; 24M                  SC4
               JD3            e1*2001/116*0210*..     43 - 110 185/55R15 82       11A; 24J; 24M; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R15 82       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 22G;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  24J; 24M                  SC4

               Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           185/60R15 84                                bis e1*98/14*0194*25;
                                                                195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R15 85                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                195/60R15 88                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                205/50R15 86      11A; 24J; 24M             76Q
                                                                205/55R15 88      11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 165/60R15 77              121                       nur KA+; bis
§22 52803*02




                                                        165/65R15 81              12A                       e13*2007/46*1637*03;
                                                        175/55R15 77              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        175/60R15 81              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                        185/55R15 82              12A                       725; 73C; 74A; 77E
                                                        185/60R15 84              12A
                                                        195/50R15 82              11A; 12A; 26P
                                                        195/55R15 85              11A; 12A; 26P
               KAF          e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84              121                       KA+ ACTIVE;
                                                        195/55R15 85              121                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 77E
               KAF            e13*2007/46*1637*..     52 - 70   185/60R15 84      121                       nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                                195/55R15 85      121                       e13*2007/46*1637*04;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GBP4         H028             97    195/55R15                      51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R15                      51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/50R15-85                                             721; 725; 73C; 74A
                                                   205/55R15                      51G

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : KIT137
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                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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                                                                                                                    Seite: 4 von 7
               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74      185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R15 86                                721; 725; 73C; 74A

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§22 52803*02




                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 52803*02




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                    konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                    serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                    Fahrzeug-Varianten).
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 52803*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     FORD
                      Fahrzeugtyp:    KAF
                      Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1637*..
                      Handelsbez.:    FORD KA, FORD KA+

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 250            y = 250                     VA
                            26P                      x = 200            y = 200                     VA
                            27B                      x = 250            y = 270                     HA
                            27I                      x = 200            y = 220                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52803*02




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                            26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 250       y = 270            25                 HA
                            27H                   x = 250       y = 270             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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