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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RACEWAY
                Typ                            RACEWAY 177
                Radgröße                       7JX17H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 RACE70173 RACEWAY 177 4X108 ET38 / ohne             4/108/63,4        38         600      2200
                 8021      Ring

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100169
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          RACEWAY 177...(s.o.)
                Radgröße                       7JX17H2
§22 100169*00




                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                    Kegel 60°               110               -
                 S02   Mutter M12x1,5                    Kegel 60°               135               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Ford
                                               Mazda
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford B-MAX                 55-103        195/45R17       T81 T85                        A12 A14 A18
                 JK8                        55-103        205/40R17       T84                            A58 S02
                 e9*2007/46*0092*00-17      55-103        205/45R17
                                            55-103        215/40R17
                                            55-103        215/45R17       A01 K3u



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford EcoSport               66-103       205/50R17                                    A12 A14 A18
                 JK8                         66-103       205/55R17      A01 K3u                       A58 B02 V17
                 e9*2007/46*0092*00-17       66-103       215/50R17                                    S02
                                             66-103       225/45R17
                                             66-103       225/50R17      A01 K3u
                 Ford EcoSport               73-103       205/50R17      A91                           A14 A18 A58
                 JK8                         73-103       205/55R17      A12                           S02
                 e9*2007/46*0092*18-..       73-103       215/50R17      A01 A12 K9v
                 - ab Baujahr 2018           73-103       225/45R17      A12
                                             73-103       225/50R17      A01 A12 K9v
                 Ford Fiesta (VI)            43-74        195/40R17      K1a K1b K2b K46 T81           A01 A12 A14
                 JH1, JD3                    43-74        205/40R17      G01 K1a K1b K2b K46           A18 Flh V17
                 e1*98/14*0191*..,           43-74        215/35R17      K1c K2b K44 K46 LK6 T79 T83   S01
                 e1*2001/116*0210*..
                 Ford Fiesta (VII)           44-99        195/40R17      K41 K45 T81                   A01 A12 A14
                 JA8, JR8                    44-99        205/40R17      G03 K1a K2b K41 K45           A18 B02 Flh
                 e9*2001/116*                44-99        215/35R17      K1a K2b K41 K45               V17 S01
§22 100169*00




                 0069*00-10;
                 e9*2007/46*
                 0002*00-06;
                 DE*2007/46*0072*..;
                 e13*2007/46*
                 1058*00-08
                 Ford Fiesta (VII)           44-147       195/40R17      K41 K45 T81                   A01 A12 A14
                 JA8, JR8                    44-147       205/40R17      K1a K2b K41 K45               A18 B02 Flh
                 e9*2001/116*                44-147       215/35R17      K1a K2b K41 K45               V17 S02
                 0069*11-..;
                 e9*2007/46*
                 0002*07-..;
                 e13*2007/46*
                 1058*09-..
                 - ab Modell 2013
                 Ford Fiesta (VIII)          51-114       195/45R17      K2b                           A01 A12 A14
                 JHH, JGH                    51-114       205/45R17      K2b                           A18 A58 Flh
                 e9*2007/46*3142*..;         51-114       215/40R17      K1a K1b K2b K5a               KOV S02
                 e9*2007/46*3159*..          51-114       215/45R17      K1a K1b K2b K5a
                 Ford Fiesta Active (VIII)   62-114       205/45R17                                    A12 A14 A18
                 JHH                         62-114       215/40R17                                    A58 Flh KMV
                 e9*2007/46*3142*..          62-114       215/45R17                                    S02
                 Ford Fiesta ST (VIII)       147          205/45R17      M+S                           A12 A14 A18
                 JHH                         147          215/40R17      M+S                           A58 Flh KOV
                 e9*2007/46*3142*..          147          215/45R17      M+S                           S02
                 Ford Fiesta ST 150 (VI)     110          195/40R17      K1a K1b K2b K46 T81           A01 A12 A14
                 JD3                         110          205/40R17      K1a K1b K2b K46               A18 Flh V17
                 e1*2001/116*0210*..         110          215/35R17      K1c K2b K44 K46 T79 T83       S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Focus (I)             55-96         205/40R17      K1c K2b K44 R37 T80 T81 T84 A01 A12 A14
                 D . W, D . X               55-96         215/40R17      K1c K2c K44 T83 T85         A18 B02 Car
                 e13*97/27*, 98/14*,                                                                 Flh K42 K56
                 0037-40, 56-58*..                                                                   Sth S01
                 Ford Focus ST 170 (I)      127           215/45R17      K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56 A01 A12 A14
                 DA1, DB1, DN1                                                                       A18 B02 Car
                 e13*98/14*                                                                          Flh S01
                 0081,0082,0095*..
                 Ford Fusion                50-74         205/40R17      K1c K2b T80 T81                 A01 A12 A14
                 JU2                        50-74         205/45R17      K1c K2b K46                     A18 S01
                 e1*98/14*0194*00-25        50-74         215/40R17      K1c K2b
                 Ford KA+                   51-63         185/45R17                                      A12 A14 A18
                 KAF                        51-63         195/40R17      A01 K1b K2b K5d                 Flh KOV S02
                 e13*2007/46*               51-63         205/40R17      A01 K1b K2b K5d K7d K8d
                 1637*01-03                 51-63         215/35R17      A01 K1a K1b K2b K5d K7d K8m
                 Ford Puma                  66-92         205/40R17      G01 K2b K56 L02             A01 A12 A14
                 ECT                        66-92         215/35R17      K2b K56 L02                 A18 B02 B25
§22 100169*00




                 e13*95/54*0024*..                                                                   S01
                 Ford Transit/Tourneo       55-74         195/45R17      T85                         A12 A14 A18
                 Courier                    55-74         205/45R17                                  S02
                 JU2, JN8
                 e1*98/14*0194*26-..;
                 e13*2007/46*1349*..
                 Mazda 2 (I)                50-74         205/40R17      G01 K1c K2b K46 K56             A01 A12 A14
                 DY                         50-74         215/35R17      K1c K2b K46 K56                 A18 Flh S01
                 e1*2001/116*0212*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




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                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100169*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 5 von 9

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B25     Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit
                von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).
§22 100169*00




                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 6 von 9

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
                auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 100169*00




                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K9v      An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 7 von 9

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                Reifenkombination herzustellen.

                LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100169*00




                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 8 von 9

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
§22 100169*00




                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. Juni 2025
§22 100169*00




                Schmidt                                                                                       00449246.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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