Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 1/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford-Werke AG, Köln
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
WGR Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Typ: WGR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.., e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Ford Galaxy 205/55R16 A02) bis A10)E26)
66 bis 150 Ford Galaxy 215/55R16
225/50R16
A01)K53)
e1*2001/116*0024*27E 2WD 1240/1280(1355) | 4WD 1240/1330(1380) 5/112/57
RA-000576-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 2/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000576-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 3/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforder-
lich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfängerober-
kante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010
RA-000576-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_53R6705.doc