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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R675
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                         42R6755.07
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Ford-Werke AG, Köln

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
WGR                              Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000531-C0-104-39a~FO-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
Seite :                    2/4                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ:                         WGR
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0024*.. , e1*95/54*0024*.. , e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Ford Galaxy              215/55R16                                 A01) bis A10)
                                                                                 K01)K02)K55)
                                       225/50R16

                                              235/50R16
                                              K54)

                                              245/45R16
                                              K54)
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                      K01)K02)K54)K55)V00n)
e1*95/54*0024*19      2WD 1240/1280(K02)55)                                           5/112/57
e1*2001/116*0024*21   4WD 1240/1330(1380)




Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
              Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
              Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
              möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K54 )   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
        Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K55)    Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf
        einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend
        mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
        Kunststoffradinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
      Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
      wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
      Fahrzeugherstellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
      Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
      entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000531-C0-104-39a~FO-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.06.2014




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