Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. : 7b Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp : CWB 81835 Radausführung : Lk 112 A Radgröße nach Norm : 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe in mm : 40 zulässige Radlast in kg : 950 zul. Abrollumfang in mm : 2365 Lochkreisdurchmesser in mm : 112 Lochzahl : 5 Mittenlochdurchmesser in mm : 57,1 mm Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : FORD Werke AG Radbefestigungsteile : mit den serienmäßigen Kugelbundradschrauben M14x1,5, Kugel Ø 28 mm Anzugsmoment in Nm : 140 Spurweitenerhöhung : bis zu 38 mm Typ: WGR ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0024*.. / e1*95/54*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66; 81; 85; Ford Galaxy 235/40R18-91 A01) bis A10) 96; 103; 107; T17)K04) K03)K54)K55) 128 235/40R18-95RF K04) 150 Ford Galaxy 235/40R18-95RF K04) e1*95/54*0024*19 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1 4WD 1240/1330(1380) RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. : 7b Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 2 von 3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständi- gen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder ei- nen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entspre- chend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahr- zeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weite- ren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An- bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten ausdrück- lich erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An- bau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. : 7b Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 3 von 3 K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An- bau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K54 ) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K55) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blech- schraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden. T17) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg (LI=91). Die Tragfähig- keit des ZR-Reifens muss min. 615 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). Die Anlage 7b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonder- räder Typ CWB 81835 des Antragstellers CW Fahrzeugtechnik. Essen, 02. September 2003 RA-000331-A0-021