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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                CA 70638
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                          Lk 112
Radgröße:                                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                   112 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                 72,60 mm
Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                        720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FORD Werke AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                              Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
WGR                                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  -      140 Nm
                                             M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         WGR
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.., e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Ford Galaxy              215/55R16                                  A01) bis A10)
                                       K59)

                                                 225/50R16
                                                 K03)K59)

                                                 235/50R16
                                                 K03)K39)
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                         K39)V00n)
e1*2001/116*0024*27E   2WD 1240/1280(1355)                                               5/112/57,1
                       4WD 1240/1330(1380)



RA-000345-Y0-015-12d~FO-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



RA-000345-Y0-015-12d~FO-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45
     Grad schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit
     einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante)
     ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K59) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der
     Stoßfängeroberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2010




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