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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 41R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                        41R6755.272
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   57,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FORD Werke AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
WGR                              Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde              -      140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000523-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                         WGR
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.., e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Ford Galaxy              215/55R16                                  A02) bis A10)

                                            225/50R16
                                            A01)K59)

                                            235/50R16
                                            A01)K03)K55)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                    K55)V00n)

e1*95/54*0024*19      2WD 1240/1280(1355)                                           5/112/57,1
e1*2001/116*0024*27   4WD 1240/1330(1380)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.


RA-000523-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K55) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffra-
     dinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden.

K59) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfängerober-
     kante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
      der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
      de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
      stellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
      schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
      die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .


Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_41R6755.doc




RA-000523-A0-104-25a~FO-5-112-57-ET45_41R6755.doc
						
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