Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 51R8805.37
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FORD Werke AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
WGR Radschraube, Kugel 26mm, Gewinde ZP 50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35mm
Typ: WGR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0024*.. , e1*95/54*0024*.. , e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Ford Galaxy 225/40R18 A01)bis A10)
K03)K04)K54)K55)
235/40R18
150 Ford Galaxy 235/40R18 A01)bis A10)
K03)K04)K54)K55)
e1*2001/116*0024*27E 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1
4WD 1240/1330(1380)
RA-000509-D0-104-23a~FO-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K54 ) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K55) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
Kunststoffradinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden.
Die Anlage Nr. 23a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.03.2010
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