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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2a
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 SPT 605-5L
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V2
             Radgröße:                                                6Jx15H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51987




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         715 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2160 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge            MP74a       170 Nm
                         30 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2a
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             WGR                           e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 128      Ford Galaxy            195/65R15                         A02) bis A10)
                                                    N205)                             BF1) EF0)

                                                     195/65R15 M+S

                                                     195/65R15C
                                                     N205)

                                                     195/65R15C M+S

                                                     205/60R15

                                                     205/65R15
                                                     A01) G6L) K49)

                                                     205/65R15C
                                                     A01) K49)
§ 22 51987




                                                     215/60R15
                                                     A01) K03) K49)

                                                     225/55R15
                                                     A01) K03) K04) T92)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2a
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L



             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
§ 22 51987




             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Zubehörkit: MP74a
                    Anzugsmoment: 170 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2a
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L



             K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                    • die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine
                       Flachkopfschraube zu ersetzen.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 2a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
§ 22 51987




             Geschäftsstelle Essen, 06.06.2018
						
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