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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53071 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001036-B0-072
                             Anlage-Nr. :                4c
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  WI23-7017


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                 WI23-7017
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                          FONDMETAL
                             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           40 5112M
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 53071, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                170 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53071 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001036-B0-072
                             Anlage-Nr. :                4c
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  WI23-7017


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             WGR                           e1*2001/116*0024*.., e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 150      Ford Galaxy            205/50R17                                 A01) bis A10)
                                                                    K04) K49) N215)                           BF1) K03)

                                                                     215/45R17
                                                                     T91)

                                                                     215/50R17
                                                                     G6L) K04) K23) K66)

                                                                     225/45R17
                                                                     K04)


                             Auflagen und Hinweise
§ 22 53071, Erweiterung 01




                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                                    nicht zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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                             Nr. :                       RA-001036-B0-072
                             Anlage-Nr. :                4c
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  WI23-7017


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 170 Nm
§ 22 53071, Erweiterung 01




                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                    und G01) zu beachten.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                                    klemmen bzw. auszuschneiden.

                             K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                                    • die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine
                                       Flachkopfschraube zu ersetzen.
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                             Nr. :                       RA-001036-B0-072
                             Anlage-Nr. :                4c
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
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                             K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                                       umzulegen,
                                    • die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind entsprechend
                                       der umgelegten Radhauskanten zu kürzen.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 4c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§ 22 53071, Erweiterung 01




                             Sonderräder Typ WI23-7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 23.08.2019
						
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