Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8a
                Seite :                       1/3
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                         NEV1 1975
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  GMP GROUP
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                         NEV1751950140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET50 CB57.1
                 Radgröße:                                                  7½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                      5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
§22 100583*00




                 Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         750 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      FORD

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                SK                             e13*2018/858*00270*..
                SKN                            e13*2018/858*00342*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 90       Ford Tourneo Connect 205/45R19                                 A02) bis A10)
                                (Frontantrieb)         N215) T91)                              BF1)

                                                       225/40R19
                                                       T93)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8a
                Seite :                       2/3
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 100583*00




                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8a
                Seite :                       3/3
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100583*00




                Die Anlage 8a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV1 1975 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 23.07.2025
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen