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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                22a
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.473
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.473
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           45,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              RK 66,6 57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,        ZP50752     140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZP50755     170 Nm
                                Schaftlänge 35 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                22a
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                SK                             e13*2018/858*00270*..
                SKN                            e13*2018/858*00342*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 90       Ford Tourneo Connect   215/45R18                                A01) bis A10)
                                (Frontantrieb)         T93)                                     BF1) K04)

                                                        225/40R18
                                                        GKK) K03) T92)

                                                        225/45R18
                                                        K03) T95)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                WGR                           e1*2001/116*0024*.., e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*..
§22 100087*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 150      Ford Galaxy            225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                       K03) K49) T92)                            BF2) K04)

                                                        235/40R18
                                                        K03) K23) K66)

                                                        245/35R18
                                                        K01) T92)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                22a
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 100087*00




                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Zubehörkit: ZP50752
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                       Zubehörkit: ZP50755
                       Anzugsmoment: 170 Nm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     205/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                22a
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
§22 100087*00




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                       klemmen bzw. auszuschneiden.

                K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                       • die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine
                          Flachkopfschraube zu ersetzen.

                K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                          umzulegen,
                       • die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind entsprechend
                          der umgelegten Radhauskanten zu kürzen.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                22a
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Die Anlage 22a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 100087*00
						
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