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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 6 FORD                                                         Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                           : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38581           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W581          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38581           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø58.1              58,1    Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60
                                               Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJFF
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..         51 - 55    175/60R15 81                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/55R15 82                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/45R15 78                               721; 725; 73C; 74A;
                                                    195/50R15         51G                      74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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