Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.05
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, M12x1,5
DA3-LPG, DA3-RS, DB3, DM2,
DM2-CNG, DM2-LPG
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm
M14x1,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo 4-türer 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo 5-türer, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
mit Sommerbereifung nur
18Zoll)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei fengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo Kombi, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
mit Sommerbereifung nur
18Zoll)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) S01)
mit Sommerbereifung nur
18Zoll) 215/45R17 M+S
A01)K03)K57)
225/45R17 M+S
A01)K03)K04)K57)K58)
100 bis 147 Kuga 235/55R17 A01) bis A10)
K03) S01)
245/50R17
K03)K04)
245/55R17
K03)K04)
255/45R17
K03)
255/50R17
K01)K04)
e13*2001/116*0109*28 C-Max1115/1070(1100), Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
e13*2001/116*1018*02 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
e13*2001/116*1000*04 1005/1025 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. 3-/5-türig; 205/50R17 A02) bis A10)
Focus Kombi A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K62)
235/40R17
A01)K03)K04)K62)
166 Focus ST Lim. (3-/5-türig) 205/50R17 M+S A02) bis A10)
A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
A01)K03)K62)
224 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
215/50R17 M+S
A01)K01)K72)M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
A01)K01)K72)
245/45R17 M+S
A01)K01)K13)K16)K22)K72)
e13*2001/116*0144*20 1070/1090(1120) 5/108/63,3
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
215/50R17 M+S
A01)K01)K72)M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
A01)K01)K72)
245/45R17 M+S
A01)K01)K13)K16)K22)K72)
e13*2001/116*1010*05 1040/920(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K62)
235/40R17
A01)K03)K04)K62)
e13*2001/116*1017*03 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 107 Focus LPG , 3-, 4-, 5-türig 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K62)
235/40R17
A01)K03)K04)K62)
e13*2001/116*0999*05 985/1040(1115) 5/108/63,3
RA-000482-C0-104-25~FO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 205/50R17 A01) bis A10)
Focus Cabriolet A01)K03)K61)K62)M00) K03)S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K62)
235/40R17
A01)K03)K04)K62)
e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 225/50R17 A01) bis A10)
K04) S01)K01)
235/50R17
K04)K15)K38)
245/50R17
K02)K15)K38)K64)L07)
255/45R17
K02)K15)K38)
e13*2001/116*0185*14 1285/1365(1410) 5/108/63,3
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo 205/50R17 A01) bis A10)
(4- und 5-türer, Kombi) E50)M00) K04)S01)
215/45R17
215/50R17
M00)
225/45R17
235/45R17
245/40R17
K03)
e13*2001/116*0249*14 1190/1220(1300) 5/108/63,3
RA-000482-C0-104-25~FO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Mondeo LPG 205/50R17 A01) bis A10)
(4- und 5-türer, Kombi) E50)M00) K04)S01)
215/45R17
215/50R17
M00)
225/45R17
235/45R17
245/40R17
K03)
e13*2001/116*1015*02 1060/1180(1300) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000482-C0-104-25~FO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu verset-
zen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an
das Radhaus anzulegen.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus aunzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor
Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu
kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben.,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflü-
gels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen.
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K64) An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Stehbolzen zur Befestigung des Filzinnenkot-
flügels zu entfernen. Der Filzinnenkotflügel ist dann klebend zu befestigen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
L07) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
-mit Lenkeinschlag 2,5 Lenkradumdrehungen ,
-ohne Lenkeinschlag 2,75 Lenkradumdrehungen .
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011
RA-000482-C0-104-25~FO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx