Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 46R6705.25
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DB3, DM2, DM2-CNG,
DM2-LPG, DXA, DYB
PH2, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm
M12x1,5
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm
M14x1,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
E24) S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
66 bis 166 Mondeo (4-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen mit S01)
Sommerbereifung nur
18Zoll)
e1*98/14*0154*17 1160/1015(1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
E24) S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
66 bis 166 Mondeo (5-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen mit S01)
Sommerbereifung nur
18Zoll)
e1*98/14*0155*17 1165/1020 (1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
E24) S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
66 bis 166 Mondeo (Kombi, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen mit S01)
Sommerbereifung nur
18Zoll)
e1*98/14*0156*17 1200/1150(1220) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: PH2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Tourneo Connect 205/55R16 A02) bis A10)
E24a)S01)
e1*2001/116*0206*15 1000-1070/1190-1340(-) 5/108/63,3
Typ: PT2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81 Transit Tourneo Connect 205/55R16 A02) bis A10)
E24a)S01)
e1*2007/46*0271*02 1050-1070/1110-1340(1330) 5/108/63,3
Typ: PT2
ABE / EG-Genehmigung: L071
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Transit Connect, 205/55R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect E24a)S01)
(LKW)
L071/NT12 980-1070/1120-1290(-) 5/108/63,3
Typ: PU2
ABE / EG-Genehmigung: L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Transit Connect, 205/55R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect E24a)S01)
(LKW)
L072/NT12 1050-1130/1170-1290(-) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie Sommerbereifung A93)E42)E43) S01)
195/65R15 od. 205/55R16)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
E42)E43)
66 bis 107 Focus C-Max 205/55R16 M+S A02) bis A10)
(Serie Sommerbereifung A93) S01)
205/50R17 od. 225/40R18)
215/50R16 M+S
100 bis 147 Kuga 215/65R16 A02) bis A10)
A93) S01)
225/60R16
A93)
225/65R16
A93)
235/55R16
A93)
235/60R16 .
A93)
245/55R16
A93)
245/60R16
255/50R16
A01)K03)
255/55R16
A01)K03)
e13*2001/116*0109*29 1115/1070 (1100) - 1160/1115 (1210)-Kuga 5/108/63,3
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max CNG 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max LPG 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*1000*05E 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(Lim. 3- u. 5-türig, Kombi) A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*0144*20E 1070/1090(1120) 5/108/63,3
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus Erdgas 205/55R16 A02) bis A10)
(Lim. 3-türig) A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*1017*03E 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 107 Focus LPG 205/55R16 A02) bis A10)
(3-,4-, 5-türig) A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*0999*05E 985/1040(1115) 5/108/63,3
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*0157*17E 1070/1065(1140) 5/108/63,3
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 215/60R16 A02) bis A10)
A93) S01)
225/55R16
A93)
235/55R16
e13*2001/116*0185*14 1300/1385(1410) 5/108/63,3
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo 205/55R16 A02) bis A10) E52)
(Kombi, 4- und 5-türer) A93)E24a)E50) S01)
215/55R16
A93)
225/50R16
A01)K04)
e13*2001/116*0249*14 1215/1220(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Mondeo LPG 215/55R16 A02) bis A10)E52)
(Kombi, 4- und 5-türer) A93) S01)
225/50R16
A01)K04)
e13*2001/116*1015*06 1160/1180(1300) 5/108/63,3
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: DXA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/50R16 A02) bis A10)
A93)E24)
205/55R16
A93)E24a)
205/60R16
E26)
215/50R16
A01)A93)E26)K03)
215/55R16
A01)K03)
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K04)
225/55R16
A01)K03)K04)
235/50R16
A01)K03)K04)
e13*2007/46*1103*05 1175/1250(1325) 5/108/63,3
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: DYB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Focus 195/55R16 A02) bis A10)
(4-, 5-türer, Kombi) A93)E24b)
195/60R16
A93)
205/55R16
A93)
205/60R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
225/55R16
A01)K03)
235/50R16
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1138*03 1100/1025(1135) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
E24b) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll-
Sommerbereifungen oder größer ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.04.2012
RA-000567-B0-104-27~FO-5-108-63-ET45_46R6705.docx