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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     1/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R7704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              54R7704.25
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                              625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
JA8, JA8-LPG, JR8, JU2, JU2- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP 40521 110 Nm
LPG                          M12x1,5



Typ:                         JU2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Fusion                   205/40R17                              A02) bis A10)
                                       A01)G32)K03)                           S01)

                                         215/40R17
                                         A01)G32)K03)
e1*98/14*0194*24   910/860(910)                                               4/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         JU2-LPG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Fusion                  205/40R17                             A02) bis A10)
                                      A01)G32)K03)                          S01)

                                          215/40R17
                                          A01)G32)K03)
e13*2007/46*1077*01   840/850(900)                                          4/108/63,3



Typ:                             JA8
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 88    Fiesta (3- und 5-türig)     205/40R17                         A02) bis A10)
                                          A01)L25)                          S01)

                                          215/35R17

e9*2001/116*0069*06   850/765(840)                                          4/108/63,3



Typ:                             JR8
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 70    Fiesta (3- und 5-türig)     205/40R17                         A02) bis A10)
                                          A01)L25)                          S01)

                                          215/35R17

e9*2007/46*0002*02    850/785(860)                                          4/108/63,3



Typ:                             JA8-LPG
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2007/46*1058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 71    Fiesta (3- und 5-türig)     205/40R17                         A02) bis A10)
                                          A01)L25)                          S01)

                                          215/35R17

e13*2007/46*1058*03   850/795(0)                                            4/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                13
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


G32) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 205/45R16 oder 195/60R15
     nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L25) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/40R17
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
     Bestellnummer 1573895 eingebaut werden.Überprüfungsmöglichkeit:
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,33 Lenkradumdrehungen ,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,63 Lenkradumdrehungen .

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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