Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.25
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BAP, BAW, BFP, BFW, BNP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 100 Nm
BNW, DAW, DAX, DBW, DBX, M12x1,5
DFW, DNW, DNX, GBP, JA8,
JA8-LPG, JR8, JD3, JH1, JU2,
JU2-LPG
DA1, DB1, DN1, GFR, GGR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
GNR M12x1,5
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 205/45R16 A02) bis A10)
( Fließheck und Stufenheck) S01)
205/50R16
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
125 Mondeo V6-24V 205/50R16 A02) bis A10)
S01)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
G274/NT10E 1030/910 4/108/63,4
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo 205/45R16 A02) bis A10)
(Stufenheck) S01)
205/50R16
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
125 Mondeo V6-24V 205/50R16 A02) bis A10)
S01)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
151 Mondeo V6-24V 205/50R16 M+S A02) bis A10)
S01)
225/45R16 M+S
A01)K03)K12)K51)
e1*95/45*0045*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo 205/45R16 A02) bis A10)
(Fließheck) S01)
205/50R16
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
125 Mondeo V6-24V 205/50R16 A01) bis A10)
K01)K51) S01)
225/45R16
K01)K12)K51)
151 Mondeo V6-24V 205/50R16 M+S A02) bis A10)
S01)
225/45R16 M+S
A01)K03)K12)K51)
e1*95/45*0046*06E 1030/915(985) 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-türig Kombi) S01)
215/45R16
A01)K03)K12)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
125 Mondeo V6-24V 205/50R16 A02) bis A10)
(4-türig Kombi) S01)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
G387/NT09E 1050/1050 4/108/63,4
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-türig Kombi) S01)
125 Mondeo V6-24V 225/45R16
(4-türig Kombi) A01)K03)K12)K51)
151 Mondeo V6-24V 205/50R16 M+S A02) bis A10)
(4-türig Kombi) S01)
225/45R16 M+S
A01)K03)K12)K51)
e1*95/45*0047*06 1030/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: BAW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo (Fließheck 205/45R16 A02) bis A10)
ww. Gasantrieb) S01)
205/50R16
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K03)K12)K51)
e1*98/14*0124*00E 965/905(975) 4/108/63,4
Typ: BFW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0125*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 205/45R16 A02) bis A10)
(Stufenheck ww. S01)
Gasantrieb) 205/50R16
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K01)K12)K51)
e1*98/14*0125*00E 965/905(975) 4/108/63,4
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: BNW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo (Kombi 205/50R16 A02) bis A10)
ww. Gasantrieb) S01)
215/45R16
A01)K03)
225/45R16
A01)K01)K12)K51)
e1*98/14*0126*00E 985/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: GGR
ABE / EG-Genehmigung: G968
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine) S01)
215/55R16
225/50R16
A01)K16)K50)
85 bis 152 Scorpio (Kombi) 215/55R16 A02) bis A10)
S01)
225/50R16
A01)K16)K50)
G968/NT05E 1055/1150/kombi1055/1230(1275) 4/108/63,4
Typ: GFR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0018*.., e1*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine) S01)
215/55R16
225/50R16
A01)K16)K50)
e1*95/54*0018*05E 1055/1150 4/108/63,4
Typ: GNR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0019*.., e1*95/54*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio (Kombi) 215/55R16 A02) bis A10)
S01)
225/50R16
A01)K16)K50)
e1*95/54*0019*05E 1055/1230/1275 4/108/63,4
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (5-türig) 195/50R16 A02) bis A10)
S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*97/27*0037*18E 965/865(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (3-türig) 195/50R16 A02) bis A10)
S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (4-türig) 195/50R16 A02) bis A10)
S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*97/27*0039*16E 960/880(9K51) 4/108/63,3
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus Turnier (5-türig) 195/50R16 A02) bis A10)
S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: DA1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 195/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
205/50R16 M+S
A01)K32)
e13*98/14*0081*03E 915/855(905) 4/108/63,3
Typ: DB1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 195/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
205/50R16 M+S
A01)K32)
e13*98/14*0082*03E 905/950(900) 4/108/63,3
Typ: DN1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 195/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
205/50R16 M+S
A01)K32)
e13*98/14*0095*03E 905/920(970) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (Kombi , 195/50R16 A02) bis A10)
ww. Gasantrieb) S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*98/14D0056*04E 885/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (5-türig, 195/50R16 A02) bis A10)
ww. Gasantrieb) S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 85 Focus (3-türig, 195/50R16 A02) bis A10)
ww. Gasantrieb) S01)
205/45R16
205/50R16
A01)K32)
e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Ford Fiesta 195/45R16 A02) bis A10)
S01)
205/40R16
215/40R16
Typ: JD3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Fiesta 195/45R16 A01) bis A10)
(3-türig) K03)K04)S01)
205/45R16
215/40R16
e1*2001/116*0210*16 900/800(850) 4/108/63,3
RA-000575-B0-104-18~FO-4-108-63_3-ET42_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/55R16 A02) bis A10)
A01)G6R)K03)M00)N195) S01)
195/50R16
A01)G6T)K03)N205)
195/55R16
A01)G6R)K03)K42)N205)
205/45R16
A01)G6S)K03)
205/50R16
A01)G6R)K01)K40)K42)
215/40R16
A01)G9U)K01)
215/45R16
A01)G6T)K01)
225/45R16
A01)G6T)K01)K40)K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 99 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/45R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) S01)
195/50R16
A01)A93a)G9L)K67)
205/45R16
215/40R16
A01)K03)K04)
215/45R16
A01)G9K)K03)K04)K67)K68)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G9L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14,
205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000575-B0-104-18~FO-4-108-63_3-ET42_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante
bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das
Blechradhaus anzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
nach außen zu treiben.
K51) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenradhauses im Bereich der
Stoßfängeroberkante nachzuarbeiten. Die dahinter liegende Blechlasche ist nach außen
zu formen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 18
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.09.2013
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