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							Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                       Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 09.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TM7HSD633              LK108 ET45              Ø 63.3 Ø 70.1               63,3    Kunststoff    724    2288       05/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DM2; DYB; BA7; BWY; B5Y; DXA; DB3; B4Y; DYB-LPG;
                                             DA3
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
                                             130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89                                      Schrägheck;
                                           215/45R17 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 90             FGQ; 11A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166            205/50R17 89     52J                      Nur Ford Focus ST;
                                                   215/45R17 91     52J                      Schrägheck;
                                                   225/45R17 90     52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                             76Z
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89                                    Kombi;
                                                   215/45R17 87W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17 90  FGQ; 11A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17              51G                      Ford Focus Coupe-
                                                   215/45R17 88     5EN                      Cabriolet;
                                                   225/45R17 91     FGP; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89                                   Stufenheck;
                                           215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 90          FGQ; 11A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 215/50R17 91                                Kombi; Schrägheck;
                                              225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                              235/45R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91                                    Kombi; Schrägheck;
                                          225/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                          235/45R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17             51G                      Nur C-MAX;
                                           215/45R17 87                                   Frontantrieb;
                                           225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99                                  Nur Kuga bis
                                            245/50R17 99         11A; 24J                 Modeljahr 2012;
                                            245/55R17 102        11A; 24J                 Allradantrieb;
                                            255/50R17 101        11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 91          51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91          51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 107 215/50R17 91          51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91          51J                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                  74 - 176 215/50R17 95          51J                      740; 76S; 4AB
                                           225/45R17 91Y         51J
                                           235/45R17 94




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 89W         5FM; 51J                 Stufenheck;
                                           215/45R17 91          51J                      Schrägheck;
                                  74 - 107 215/50R17 91          11A; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                           225/45R17 91          51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 176 215/50R17 95          11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91Y         51J                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                           235/45R17 94          11A; 24M                 740; 76S; 4AB
BWY          e1*98/14*0156*..     66 - 125 205/50R17 89W         5FM                      Frontantrieb;
                                  66 - 150 205/50R17             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90W         11A; 24J                 73C; 74A; 74H; 74P
                                  81 - 125 215/45R17 87W         5ET
B4Y          e1*98/14*0154*..     66 - 107 215/45R17 87          5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y          e1*98/14*0155*..     66 - 125 205/50R17 89          5FM                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/45R17 87W         5ET                      73C; 74A; 74H; 74P
                                  66 - 150 205/50R17 89W         5FM
                                           215/45R17 91
                                           225/45R17 90          11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17             FGT; 51G                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               225/50R17 94W     FGT; 5HI                 160 Nm; Ford S-MAX;
                                               225/50R17 94Y     FGT; 5HI                 Ford Galaxy;
                                               225/50R17 98      FGT                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94W     5HI                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94Y     5HI                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                               235/45R17 97                               740; 76S; 4AB
                                               235/50R17 96      FGT; 11A; 24M
                                               245/45R17 95W     FGT

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95                                    Nur Grand C-MAX;
                                                                                          MPV;
                                               225/45R17 94                               Frontantrieb;
                                               235/45R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 92   205/50R17 93      51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S
DXA            e13*2007/46*1103*..   63 - 134 205/50R17 89W 51J                           Nur C-MAX; MPV;
                                              215/45R17 91                                Frontantrieb;
                                              215/50R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94                                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92 1A159-AC ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1117-03-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45682
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: TM7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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