Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.05
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Werke AG.; Köln bzw. Ford Espana S.A., Almusafes
/Spanien bzw. Ford Motor Company Limited, Brentwood
(Essex)/ UK
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BAP, BFP, BNP, DAW, DAX, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
DBW, DBX, DFW, DNW, DNX, M12x1,5
GBP, GFJ, JA8, JA8-LPG, JAS,
JBS, JD3, JH1, JU2, JU2-LPG,
JR8, RL2
KAF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: GFJ
ABE / EG-Genehmigung: F108; F108/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 65 Fiesta 185/50R14 A01) bis A10)
K01)K02)K14)L22)S01)
76 bis 96 Fiesta S, Fiesta XR2i 185/50R14 A02) bis A10)
S01)
F108/1/NT10E 820/700 4/108/63,4
Typ: GFJ
ABE / EG-Genehmigung: F109; F109/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 65 Fiesta 185/50R14 A01) bis A10)
K01)K02)K14)L22)S01)
76 bis 96 Fiesta S, Fiesta XR2i 185/50R14 A02) bis A10)
S01)
F109/1/NT10E 820/700 4/108/63,4
Typ: GFJ
ABE / EG-Genehmigung: G007
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 52 Fiesta 185/50R14 A01) bis A10)
K01)K02)K14)L22)S01)
77 Fiesta S 185/50R14 A02) bis A10)
76; 96 Fiesta XR2i S01)
G007/Nt07E 820/700 4/108/63,4
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 185/65R14 A02)bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) E03)S01)
195/60R14
G274/NT10E 1025/900 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 185/65R14 A02)bis A10)
(4-türig, Kombi) E03)S01)
195/60R14
G387/NT09E 1050/1050 4/108/63,4
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: JAS
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0008*.. , e13*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 66 Fiesta (5-türer) 165/60R14 A01)bis A10)A91)
K16)K18)S01)
165/60R14 M+S
165/65R14 M+S
175/60R14
175/65R14
E05)G12)
185/55R14
A01)K43)
185/55R14 M+S
A01)K43)
185/50R14
A01)K43)
76 Fiesta (5-türer) 185/55R14
A01)K43)
165/65R14 M+S
165/60R14 M+S
e13*95/54*0008*14 860/750 4/108/63,4
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Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: JBS
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0009*.., e13*95/54*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 66 Fiesta (3-türer) 165/60R14 A01)bis A10)A91)
K16)K18)S01)
165/60R14 M+S
165/65R14 M+S
175/60R14
175/65R14
E05)G12)
185/55R14
A01)K43)
185/55R14 M+S
A01)K43)
185/50R14
A01)K43)
76 Fiesta (3-türer) 185/55R14
A01)K43)
165/65R14 M+S
165/60R14 M+S
e13*95/54*0009*14 850/740 4/108/63,4
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Stufenheck) 185/65R14 A02)bis A10)
E03)S01)
195/60R14
e1*95/54*0045*06 1030/910 4/108/63,4
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Fließheck) 185/65R14 A02)bis A10)
E03)S01)
195/60R14
e1*95/54*0046*06 1030/910 4/108/63,4
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Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Kombi) 185/65R14 A02)bis A10)
E03)S01)
195/60R14
e1*95/54*0047*06 1030/1030 4/108/63,4
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (5-türig) 175/70R14 A02)bis A10)
E05) S01)
185/65R14
E05)
185/65R14 M+S
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
96 Focus (5-türig) 175/70R14 M+S
E05)
185/65R14 M+S
E05)
185/65R14
E05)
e13*97/27*0037*18 965/865(905) 4/108/63,3
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (3-türig) 175/70R14 A02)bis A10)
E05) S01)
185/65R14
E05)
185/65R14 M+S
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
96 Focus (3-türig) 175/70R14 M+S
E05)
185/65R14 M+S
E05)
185/65R14
E05)
e13*97/27*0038*17 905/850(900) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (4-türig) 175/70R14 M+S A02)bis A10)
E05) S01)
185/65R14
E05)
185/65R14 M+S
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
96 Focus (4-türig) 175/70R14 M+S
E05)
185/65R14 M+S
e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3
RA-000557-E0-104-06~FO-4-108-63_3-ET35_42R460.docx
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus Turnier (5-türig) 175/70R14 M+S A02)bis A10)
E05) S01)
185/65R14
185/65R14 M+S
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
96 Focus Turnier (5-türig) 175/70R14 M+S
E05)
185/65R14 M+S
185/65R14
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13*98/14D0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 85 Focus (5-türig) 185/65R14 A02)bis A10)
E05) S01)
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
185/65R14 M+S
86 Focus (5-türig) 185/65R14 M+S
e13*98/91*0057*04E 895/865 4/108/63,3
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 85 Focus (3-türig) 185/65R14 A02)bis A10)
E05) S01)
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
185/65R14 M+S
86 Focus (3-türig) 185/65R14 M+S
e13*98/91*0058*04E 885/850 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 85 Focus Turnier (5-türig) 185/65R14 A02)bis A10)
S01)
195/60R14
205/60R14
A01)K32)
e13*98/91*0056*04E 885/960 4/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Ford Fiesta 175/65R14 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) N185) EF0)S01)
175/65R14 M+S
185/60R14
N195)
185/60R14 M+S
195/55R14
205/55R14
A01)K40)
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R14 A02) bis A10)
A01)K03)N195) EF0)S01)
185/60R14 M+S
A01)K03)
185/65R14
A01)G6G)K03)N195)
185/65R14 M+S
A01)G6G)K03)
195/60R14
A01)G6S)K01)N205)
195/65R14
A01)G6R)K01)N205)
205/60R14
A01)G6T)K01)
215/60R14
A01)G6R)K01)K04)K28)K40)K42)
225/55R14
A01)G6T)K01)K04)K28)K40)K42)
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JA8 e9*2001/116*0069*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R14 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A93) S01)
185/60R14
A93)
195/60R14
A01) A93a)K03) K04)
205/55R14
A01) A93a)K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RL2 e9*2001/116*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Ford Street KA 165/65R14 M+S A02) bis A10)
S01)
175/60R14 M+S
185/55R14 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF e13*2007/46*1637*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 63 Ford KA+ 165/65R14 A02) bis A10)
A93a)
165/70R14
M00)
175/65R14
185/60R14
195/55R14
A01) K03)
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Anlage-Nr. : 6
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder
diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000557-E0-104-06~FO-4-108-63_3-ET35_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000557-E0-104-06~FO-4-108-63_3-ET35_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser
vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K43) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen und die im weiteren Verlauf ins Radhaus ragende
Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante, von der
Oberkante bis zur oberen Befestigungsschraube, zu kürzen.
L22) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 5052322
eingebaut werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000557-E0-104-06~FO-4-108-63_3-ET35_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017
RA-000557-E0-104-06~FO-4-108-63_3-ET35_42R460.docx