Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.8805.05
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm
BWY, DA3, DA3-RS, DA3-CNG, M12x1,5
DA3-LPG, DB3, DM2-CNG,
DM2-LPG, DYB, DYB-RS, DXA,
DXA-LPG, DYB-LPG, DYB-N
DM2 Focus C-Max: ZP50502 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Kuga: ZP50502 130 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
PJ2, PU2, PJ2-LPG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 140 Nm
M12x1,5
SBF, WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50521 200 Nm
M14x1,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K04)N225) S01)
225/40R18
A01)K03)K04)K57)L23)
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie ER1)N225)T89) S01)
nicht nur 205/55R16)
215/45R18
ER1)GCM)N225)
225/40R18
A01)ER1)K03)N235)
235/35R18
A01)K03)K04)T90)
235/40R18
A01)K03)K04)K67)
245/35R18
A01)K03)K04)K67)
245/40R18
A01)G8T)K03)K04)K13)K22)K27)K67)
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) ER1)T89) S01)
215/45R18
A01)ER1)G01)
225/40R18
A01)ER1)K03)
235/35R18
A01)K03)K04)T90)
235/40R18
A01)G01)K03)K04)K67)
245/35R18
A01)K03)K04)K67)
245/40R18
A01)G01)K03)K04)K13)K22)K27)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 155 Ford Edge 235/60R18 A02) bis A10)
A93a)
245/55R18
A93a)
255/55R18
A01) A93a)K03)
275/50R18
A01) K01)K04)
285/50R18
A01) K01)K02)
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, S01)
Kombi, Cabrio) 225/35R18
225/40R18
A01)K61)K62)L23)
235/35R18
A01)K03)
245/35R18
A01)K03)K04)K60)K61)K62)L23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 215/40R18 M+S A02) bis A10)
S01)
225/35R18
225/40R18
A01)K61)K62)L23)
235/35R18
A01)K03)
245/35R18
A01)K03)K04)K60)K61)K62)L23)
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 215/40R18 M+S A02) bis A10)
215/45R18 M+S
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K72)
245/35R18 M+S
A01)K01)K16)K72)
245/40R18 M+S
A01)K01)K13)K16)K22)K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a)T89) S01)
215/45R18
225/40R18
235/35R18
A01)A93a)K03)
235/40R18
A01)K03)
245/35R18
A01)K01)K04)
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10)
A93a)N225)
215/40R18 M+S
A93a)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)
245/35R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-RS e13*2007/46*1616*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
257 Ford Focus RS 225/40R18 A02) bis A10)
(ab Modell 2016)
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 225/50R18 A02) bis A10)
(1. Generation) A93)N235) E61)S01)
235/45R18
A93)
235/50R18
A93)
245/45R18
A93)
245/50R18
A01)G2E)K03)
255/45R18
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 215/55R18 A02) bis A10)
(2. Generation) M00)N225) E62)
225/50R18
N235)
235/50R18
A01)K77)
245/45R18
255/45R18
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 235/35R18 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) T90) E64)S01)
235/40R18
245/35R18
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 225/45R18 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) N235) E65)
225/45R18 M+S
235/40R18
235/45R18
A01)K13)K25)
245/40R18
A01)K04)
245/45R18
A01)G2B)K04)K13)K25)
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Anlage-Nr. : 20
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 225/45R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 2. Generation E69)S01)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
G8B)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation E69a)ER2)
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen bis
einschließlich 18 Zoll 255/45R18
Serienbereifung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation E69a)ER2)
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen die
mit 19 Zoll Bereifung 245/50R18
ausgerüstet sind) A01)G2F)K04)K13)K22)K80)K81)
255/45R18
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Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
PJ2-LPG e13*2007/46*1451*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10)
Tourneo Connect /-LPG ab E63a)
Modell 2014 235/40R18
(e1*2007/46*0272* ab NT4,
e1*2001/116*0207* ab 245/40R18
NT16) A01)K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Teiletyp : SL2.8805
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
- Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
- Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
RA-000503-F0-104-20~FO-5-108-63_3-ET45_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im
Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten
zu versetzen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen,
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
- der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.
K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
Stoßfänger ist zu entfernen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen.
L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.
Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
Innenradhaus.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.03.2017
RA-000503-F0-104-20~FO-5-108-63_3-ET45_SL2.8805.docx