Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 47R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 47R6755.25
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 130 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 140 Nm
BF4 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50521 200 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 205/55R16 A01) bis A10)
N215) BF1) K04) S01)
205/55R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10)
Max A93a) N215) BF2) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 205/60R16
205/55R16) G8T) N215)
215/50R16
A01) A93a) K03) N225)
215/55R16
A01) K03) N225)
225/50R16
A01) K03) K04) N235)
225/55R16
A01) G8T) K03) K04) N235)
235/50R16
A01) K01) K04)
245/45R16
A01) K03) K04)
245/50R16
A01) G8T) K01) K04) K13) K22)
K27) K67) K68)
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Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10)
Max A93a) BF2) S01)
(Serie nur 205/55R16)
205/60R16
A01) G01)
215/50R16
A01) A93a) K03)
215/55R16
A01) G01) K03)
225/50R16
A01) K03) K04)
225/55R16
A01) G01) K03) K04)
235/50R16
A01) G01) K01) K04)
245/45R16
A01) K03) K04)
245/50R16
A01) G01) K01) K04) K13) K22)
K27) K67) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, BF2) S01)
Kombi, Cabrio) 215/50R16
215/55R16
225/50R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K01) K04) K60) K61) K62) L23)
245/45R16
A01) K03)
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Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BF2) S01)
215/50R16 M+S
215/55R16 M+S
225/50R16 M+S
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) N215) BF2) S01)
205/55R16 M+S
A93) W215)
205/60R16
N215)
205/60R16 M+S
W215)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
A01) K03)
225/55R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K01) K04)
245/45R16
A01) A93a) K03)
245/50R16
A01) K01) K04) K13) K22) K25) L26)
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Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 215/55R16 M+S A02) bis A10)
A10Y) BF2) EF0)
225/50R16 M+S
A01) K03)
225/55R16 M+S
A01) K03)
235/50R16 M+S
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/60R16 A02) bis A10)
(1. Generation) A93) N225) BF2) E61) S01)
215/65R16
A93) N225)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
A93) N235)
235/55R16
A93)
235/60R16
A93)
245/55R16
A01) A93) K03)
245/60R16
A01) A93) K03)
255/50R16
A01) A93a) K03)
255/55R16
A01) A93a) K03)
265/50R16
A01) K03) K04)
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Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 215/65R16 A02) bis A10)
(2. Generation) A93) N225) A10Y) BF2) E62) EF0)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
N235)
235/60R16
245/55R16
A93a)
245/60R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/55R16 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) A93) N215) BF3) E52) E64) S01)
215/55R16
A93)
225/50R16
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 215/60R16 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) N225) BF3) E65)
215/60R16 M+S
225/55R16
A01) K04) N235)
225/55R16 M+S
A01) K04)
225/60R16
A01) G2B) K04) K13) K25) N235)
225/60R16 M+S
A01) G2B) K04) K13) K25)
235/55R16
A01) K04)
245/50R16
A01) K03) K04)
245/55R16
A01) G2B) K03) K04) K13) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 215/60R16 A02) bis A10)
Generation; Ford A93) N225) BF4) E69) S01)
Galaxy 2. Generation
215/60R16 M+S
A93)
225/55R16
A93)
225/60R16
G8B)
235/55R16
245/55R16
A01) G8B) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 195/55R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect ER1) M00) N205) T91) BF2) E63) S01)
(e1*2007/46*0271* bis
NT 03, e1*2007/46*0272* 205/55R16
bis NT 03,
e1*2001/116*0206* bis
NT 15,
e1*2001/116*0207*bis NT
15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG e13*2007/46*1451*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/60R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect /-LPG BF3) E63a) EF0)
ab Modell 2014 215/55R16
(e1*2007/46*0272* ab
NT4, 215/60R16
e1*2001/116*0207* ab A01) G01)
NT16)
225/55R16
235/55R16
A01) G01) K03)
245/50R16
A01) K01) K04)
255/50R16
A01) G01) K01) K02) K28) K78) K79)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
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Teiletyp : 47R6755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Teiletyp : 47R6755
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP50521
Anzugsmoment: 200 Nm
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
• Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
• Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
• Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
• Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. : 27
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Teiletyp : 47R6755
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist
in diesem Bereich warm einzuformen,
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter
der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
eingebaut werden.
Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
Innenradhaus.
L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
• mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
• ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46392 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000524-E0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Die Anlage 27 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 47R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.03.2018