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Prüfbericht 366-0377-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0923
ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: D415-1
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 01.01.2001
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                      Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                                Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
415SX-4108A41 PCD 4x108 CB 63.4                  ohne                       63,4                   500     1950    06/15
634
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 44 - 85 195/50R15                    12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              714; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76V
ABL            e11*93/81*0051*..       44 - 85    195/50R15         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              714; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76V
AFL            e11*93/81*0052*..       44 - 85    195/50R15         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              714; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76V
ALL            e11*93/81*0055*..       51 - 85    195/50R15         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              714; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76V
ANL            e11*93/81*0054*..       43 - 85    195/50R15         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              714; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
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Prüfbericht 366-0377-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0923
ANLAGE: 9.3                                                     Radtyp: D415-1
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 01.01.2001
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
						
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