GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 1 von 8 Auftraggeber O.Z. Spa Via Brocchi, 22 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SH89 / MSW20 Typ 19161 Radgröße 7 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 551 19161 551 / Ø73,1-63,4 4/108/63,4 25 605 1990 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47424 Herstellerzeichen MSW Radtyp und Ausführung 19161 551 Radgröße 7 J x 15 H2 Einpresstiefe ET 25 Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55020609 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Escort 97 185/55R15 R70 A02 A04 A05 ABET, ABFT 97 195/50R15 A08 A09 A12 D574, E115 A14 A21 B02 K1c K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort 51-77 185/55R15 R70 A01 A02 A04 ALD 51-77 195/50R15 A05 A08 A09 D137 A12 A14 A21 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort 44-77 185/55R15 R70 A02 A04 A05 ALF 44-77 195/50R15 A08 A09 A12 E076, /1 A14 A14 A21 A21 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort 52-96 185/55R15 R70 A02 A04 A05 ALL 52-96 195/50R15 A08 A09 A12 F538, 52-96 215/45R15 A14 A14 A21 e11*93/81*0055*.. A21 B02 K1c K2b K42 K43 S01 Ford Escort 37-58 185/55R15 R70 A01 A02 A04 AWA 37-58 195/50R15 A05 A08 A09 B885, /1 bzw. A12 A14 A21 B886, /1 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort 34-77 185/55R15 R70 A01 A02 A04 GAA 34-77 195/50R15 A05 A08 A09 B824,/1; C706 A12 A14 A21 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort 66-77 185/55R15 R70 A02 A04 A05 GAF 66-77 195/50R15 A08 A09 A12 E040, /1 A14 A14 A21 bzw. E041, /1 A21 B02 K1a K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Escort / Orion 40-77 185/55R15 R70 A02 A04 A05 AWF, AFF 40-77 195/50R15 A08 A09 A12 E085, /1, E086, /1, A14 A14 A21 E087, /1 A21 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Escort, -/Orion 43-85 185/55R15 R70 A01 A02 A04 ABL,AFL, AAL, ANL 43-85 195/50R15 A05 A08 A09 e11*93/81* 43-85 215/45R15 A12 A14 A21 0051,52,53,54*.. B02 K1c K2b K42 K43 S01 Ford Fiesta 37-96 195/45R15 A02 A04 A05 GFJ A08 A09 A12 F108,/1 bzw. A14 A21 F01 F109,/1 bzw. G007 K1c K2c K41 K44 X33 S01 Ford Fiesta 44-88 195/50R15 K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45 A01 A02 A04 JA8 44-88 205/45R15 K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45 A05 A08 A09 e9*2001/116*0069*.. 44-88 215/45R15 K1c K2c K32 K41 K43 K44 K45 A12 A14 A21 B02 Flh V15 S01 Ford Orion 40-77 185/55R15 R70 A01 A02 A04 AFD 40-77 195/50R15 A05 A08 A09 D136 bzw. D199 A12 A14 A21 B02 K1c K2b K41 K42 K56 L02 S03 Ford Sierra 49-85 195/60R15 T86 T87 A02 A04 A05 BNC A08 A09 A12 C690, /1 bzw. A14 A14 A21 C691 A21 B02 K41 K42 K45 K46 S01 Ford Sierra 110 205/50R15 A02 A04 A05 BNE4 110 205/55R15 G01 A08 A09 A12 E092 A14 A21 B02 K41 K42 K45 K46 S01 Ford Sierra 110 205/50R15 A02 A04 A05 GB4 110 205/55R15 G01 A08 A09 A12 D745 A14 A14 A21 A21 B02 K41 K42 K45 K46 S01 Ford Sierra 44-110 195/50R15 R37 A02 A04 A05 GBC 44-110 195/55R15 A08 A09 A12 C689,/1 44-110 205/50R15 A14 A21 B02 K41 K42 K45 K46 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 4 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Sierra 107 195/55R15 A02 A04 A05 GBG 107 195/60R15 A08 A09 A12 E400, /1, /2 107 205/50R15 A14 A21 B02 107 205/55R15 K41 K42 K45 49-88 195/50R15 K46 S01 49-88 195/55R15 49-88 195/60R15 49-88 205/50R15 49-88 205/55R15 Ford Sierra 88-110 195/55R15 A02 A04 A05 GBG4 88-110 205/50R15 G01 A08 A09 A12 E434, /1 88-110 205/55R15 A14 A14 A21 A21 B02 K41 K42 K45 K46 S01 Ford Street-KA 70 195/50R15 K1a K1b K25 K2b K42 L02 M+S A01 A02 A04 RL2 A05 A08 A09 e9*2001/116*0047*.. A12 A14 A21 B02 Cbo S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 5 von 8 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 6 von 8 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 215/40R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X33 Durch den Einbau des Ford-Bausatzes "Lenkeinschlagbegrenzung" (Bestell-Nr. 905 9757, zweischalige Distanzbuchsen) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn. Bhd. im September 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20.2.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161 Hersteller YHI Manufactoring Co. Ltd. Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 20.Februar 2009 Pohl 00132542.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim