Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/06 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 07 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 11 Ø67,1-Ø63,4 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 88 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2- CNG, DM2-LPG WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 84 125 Nm M14x1,5 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Focus C-Max 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K57)K58) 225/40R18 S01) 100 bis 147 Kuga 235/45R18 A02) bis A10) S01) 235/50R18 A01)K03) 245/45R18 A01)K03) 255/45R18 A01)K03) e13*2001/116*0109*24 C-Max1070/1070(-),Kuga1155/1115(1210) 5/108/63,3 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus C-Max CNG 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K57)K58) 225/40R18 S01) e13*2001/116*1018*01 1005/1025 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus C-Max LPG 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K57)K58) 225/40R18 S01) e13*2001/116*1000*03 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DA3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus, 215/40R18 A01) bis A10) Focus Kombi K03)K04) 225/40R18 S01) K61)K62)L06) 166 Focus ST 225/40R18 A01) bis A10) K61)K62) K03)K04) S01) 224 Focus RS 215/45R18 M+S A01) bis A10) K72) 225/40R18 M+S K01) 235/40R18 M+S K01)K16) 245/40R18 M+S K01)K04)K13)K16)K22)K25) e13*2001/116*0144*18 1070/1090(-) 5/108/63,3 Typ: DA3-RS ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 Focus RS 215/45R18 M+S A01) bis A10) K72) 225/40R18 M+S K01) 235/40R18 M+S K01)K16) 245/40R18 M+S K01)K04)K13)K16)K22)K25) e13*2001/116*1010*02 1040/920(0) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: DA3-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/40R18 S01) K61)K62)L06) e13*2001/116*1017*01 985/1000(0) 5/108/63,3 Typ: DA3-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus LPG , 3-,4-, 5-türig 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/40R18 S01) K61)K62)L06) e13*2001/116*0999*03 985/1040(1115) 5/108/63,3 Typ: DB3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 215/40R18 A01) bis A10) Focus Cabriolet K03)K04) 225/40R18 S01) K61)K62)L06) e13*2001/116*0157*15 1070/1065(1140) 5/108/63,3 Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Galaxy, 235/45R18 A01) bis A10) S-Max K03) K04)S01) 245/40R18 K01) 245/45R18 K01) e13*2001/116*0185*08 1285/1350(1410) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: BA7 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Mondeo 4- und 5-türer, 215/45R18 A02) bis A10) Mondeo Kombi S01) 225/40R18 A01)K04) 235/35R18 A01)K04) 235/40R18 A01)K04) 245/35R18 A01)K04) e13*2001/116*0249*09 1190/1185(1300) 5/108/63,3 Typ: BA7-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 107 Mondeo LPG 215/45R18 A02) bis A10) (4- und 5-türer), S01) Mondeo LPG Kombi 225/40R18 A01)K04) 235/35R18 A01)K04) 235/40R18 A01)K04) 245/35R18 A01)K04) e13*2001/116*1015*01 1060/1180(1300) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 6/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 7/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben., - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger aufzuweiten. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. L06) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nicht die Bereifungsgröße 225/40R18 eingetragen ist, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11 Seite : 8/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc RA-000492-A0-233-11~FO-5-108-63_3-67_2-40-C18_808_40_07.doc