Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R6755.251
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,34 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BWY, DA3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm
DA3-CNG, DA3-LPG, DB3, M12x1,5
DM2, DM2-CNG, DM2-LPG
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 125 Nm
M14x1,5
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
225/50R16
66 bis 166 Mondeo (4-türer) 205/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R16 A02) bis A10) E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
225/50R16
66 bis 166 Mondeo (5-türer) 205/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
225/50R16
66 bis 166 Mondeo (Kombi) 205/55R16 M+S A02) bis A10)E42)
S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
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Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/55R16 A02) bis A10)
E42)E43) A93)S01)
205/55R16 M+S
100 bis 147 Kuga 235/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
235/60R16 .
A93)
245/55R16
A01)A93)K03)
245/60R16
A01)K03)
255/50R16
A01)K03)
255/55R16
A01)K03)
e13*2001/116*0109*25 1115/1070 (1100) - 1160/1115 (1210)-Kuga 5/108/63,3
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
e13*2001/116*1018*02 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
e13*2001/116*1000*04 1005/1025 5/108/63,3
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus 3-und 5-türig, 205/55R16 A02) bis A10)
Focus Kombi A93) S01)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)
166 Focus ST 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93) S01)
e13*2001/116*0144*19 1070/1090(-) 5/108/63,3
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*1017*02 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 107 Focus LPG , 3-, 4-, 5-türig 205/55R16 A02) bis A10)
A93) S01)
215/50R16
e13*2001/116*0999*04 985/1040(1115) 5/108/63,3
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. (Stufenheck), 205/55R16 A02) bis A10)
Focus Cabriolet A93) S01)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)
e13*2001/116*0157*16 1070/1065(1140) 5/108/63,3
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Galaxy, 215/60R16 A02) bis A10)
S-Max A93) S01)
225/55R16
235/55R16
A01)K03)
e13*2001/116*0185*10 1285/1365(1410) 5/108/63,3
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Mondeo 4- und 5-türer, 205/55R16 A02) bis A10)E52)
Mondeo Kombi A93)E50) S01)
215/55R16
A93)
225/50R16
e13*2001/116*0249*10 1190/1220(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 107 Mondeo LPG 215/55R16 A02) bis A10)
(4- und 5-türer), A93) S01)
Mondeo LPG Kombi
225/50R16
A01)K04)
e13*2001/116*1015*02 1160/1180(1300) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18 - Zoll - Sommerberei-
fungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind gerüstet sind.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll - Sommerberei-
fungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind gerüstet sind.
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Brems-
trommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
RA-000523-A0-104-24~FO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc