Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM 807
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 108G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-RS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 110 Nm
DA3-CNG, DA3-LPG, DB3, M12x1,5
DM2, DM2-CNG, DM2-LPG,
DXA, DYB
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4893 125 Nm
M14x1,5
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)L06)
66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) S01)
mit Sommerbereifung
nur 18-Zoll) 215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
A01)L06)
100 bis 147 Kuga 235/55R17 A02) bis A10)
S01)
245/50R17
A01)K03)
245/55R17
A01)K03)
255/45R17
A01)K03)
255/50R17
A01)K03)K04)
e13*2001/116*0109*27 C-Max1115/1070(1100),| Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S01)
e13*2001/116*1018*03 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S01)
e13*2001/116*1000*05 1005/1025 5/108/63,3
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Anlage-Nr. : 15
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Lim. 3-/5-türig, Kombi) M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K04)L06)
166 Focus 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Lim. 3-/5-türig) M00) S01)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
A01)K04)
224 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
E56)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
e13*2001/116*0144*20 1070/1090(1120) 5/108/63,3
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Erdgas Lim. 3-türig) M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K04)L06)
e13*2001/116*1017*03 985/1000(0) 5/108/63,3
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(LPG Lim. 3-/5-türig) M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K04)L06)
e13*2001/116*0999*05 985/1040(1115) 5/108/63,3
Typ: DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
E56)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
E13*2001/116*1010*05 1040/920(-) 5/108/63,3
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Stufenheck, 205/50R17 A02) bis A10)
Focus Cabrio M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K04)L06)
e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 225/50R17 A01) bis A10)E25)
K03) K04)S01)
235/50R17
K01)
255/45R17
K01)K38)
e13*2001/116*0185*12 1285/1365(1410) 5/108/63,3
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo (4- und 5-türer), 205/50R17 A02) bis A10)E52)
Mondeo Kombi A93) E50)M00) S01)
215/45R17
215/50R17
A01)K04)M00)
225/45R17
A01)K04)
235/45R17
A01)K04)
245/40R17
A01)K04)
e13*2001/116*0249*12 1190/1220(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 107 Mondeo LPG 215/50R17 A01) bis A10)E52)
(4- und 5-türer, Kombi) K04)M00) S01)
225/45R17
K04)
235/45R17
K04)
245/40R17
K04)
e13*2001/116*1015*04 1160/1180(1300) 5/108/63,3
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: DXA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/50R17
M00)
215/45R17
215/50R17
A01)K03) M00)
225/40R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)
235/40R17
A01)K03)K04)
235/45R17
A01)K03)K04)
245/40R17
A01)K03)K04)
245/45R17
A01)K03)K04)K13)K22)K67)
e13*2007/46*1103*02 1175/1250(1325) 5/108/63,3
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: DYB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 Focus 205/45R17 A02) bis A10)
M00)
(4-, 5-türer, Kombi)
205/50R17
M00)
215/45R17
215/50R17
A01)K03) M00)
225/45R17
235/40R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)
245/40R17
A01)K04)
245/45R17
A01)K04)K13)K22)K25)
e13*2007/46*1138*01 1100/1025(1135) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/50R17 2005 1361
235/50R17 2037 1344
255/45R17 2019 1354
Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten
max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der
Anbaubestätigung einzutragen .
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
L06) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nicht die Bereifungsgröße 225/40R18
eingetragen ist, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1342639 eingebaut werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011
RZ-064288-C0-306-15~FO-5-108-63-ET45.docx